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Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage zur Beschlussvorlage der 12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“, - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig
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