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Auszug - Berichte zur Thematik Braunkohletagebau und IRR: 1. Braunkohleplanung Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Berverath, Ober- und Unterwestrich 2. Angekündigte Leitentscheidung des Landes NRW 3. Interkommunaler Planungsverband Tagebaurand 4. Revierkonferenz der Innovationsregion Rheinisches Revier  

 
 
7. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 3
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 24.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz
/009/2015 Berichte zur Thematik Braunkohletagebau und IRR:
1. Braunkohleplanung Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Berverath, Ober- und Unterwestrich
2. Angekündigte Leitentscheidung des Landes NRW
3. Interkommunaler Planungsverband Tagebaurand
4. Revierkonferenz der Innovationsregion Rheinisches Revier
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Bürgermeister   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Bürgermeister Jansen teilt mit, dass allen Mitgliedern des Rates eine umfangreiche Sitzungsvorlage mit Anlagen und eine Sitzungsvorlage mit einer Ergänzung zu 2. „Angekündigte Leitentscheidung des Landes NRW“ zugegangen sei und gibt einen Rückblick zum bisherigen Verfahrensablauf. Er gibt Erläuterungen zur getroffenen Entscheidung aus dem Braunkohlenausschuss. Die Vorträge und Niederschriften zu den Expertenrunden würden zur Information aktuell auf der Homepage der Staatskanzlei zur Verfügung gestellt werden. Er appelliert an die Mitglieder des Rates, die Sommerzeit zur Vorbereitung auf die öffentliche Veranstaltung zur Leitentscheidung des Landes NRW (15.09.2015, Stadthalle Erkelenz) zu nutzen.

 

Bürgermeister Jansen berichtet zum informellen Planungsverband und der bereits erkennbaren besonderen Akzeptanz dieses Verbandes bei der Landesregierung und zum Sachstand IRR, welcher sich nach wie vor im Findungsprozess befinde.

 

Stv. Fraktionsvorsitzender Dederichs erklärt, dass er die revierweite Regelung nicht für positiv ansehe, sondern als Entschädigung für Unrecht. Er würdigte aber, dass die Regelungen für die Betroffenen besser als die vorherigen seien.


Beschluss:

Der Rat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.