Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - 14. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz  

 
 
Bezeichnung: 14. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz
Datum: Mi, 21.12.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:07 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 2     Angelegenheit/en aus der 7. Sitzung des Personalausschusses am 16.11.2016      
Ö 2.1  
Stellenplan 2017  
Enthält Anlagen
A 10/462/2016  
Ö 3     Angelegenheit/en aus der 6. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 30.11.2016      
Ö 3.1  
Aufstellung des Teilergebnisplanes 2017 und des Teilfinanzplanes 2017-2020 für den Produktbereich 06 "Kinder-, Jugend und Familienhilfe"  
Enthält Anlagen
0/51/190/2016  
Ö 4  
Enthält Anlagen
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017  
A 20/375/2016  
    VORLAGE
   

Beschlussentwurf:

„Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW  S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, wird folgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen:

 

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt      voraus­­sichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

101.755.070 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

103.475.070 EUR

im Finanzplan mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf

96.654.061 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf

94.993.941 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

6.000.966 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

11.937.150 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

2.850.000 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

2.850.000 EUR

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

 

1.950.000 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

8.441.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 4

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf

1.720.000 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

 

12.000.000 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

1.1

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

240 v.H.

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

420 v.H.

 

2.

Gewerbesteuer auf

420 v.H.

 

 

 

§ 7

entfällt.

 

 

 

§ 8

 

Bildung von Budgets

 

Gemäß  § 21  Abs. 1  GemHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung folgende Budgets gebildet:

HV

1.         Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen

2.         Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Kontenarten 521-522)

3.         Aufwendungen für Energie (Strom, Gas, Öl, Wasser)

4.         Aufwendungen für die Reinigung der Grundstücke und baulichen Anlagen

5.1Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche

mit Ausnahme:

- der unter Pkt. 1 - 4 aufgezählten Aufwendungen/Auszahlungen;

-der Produkte 11 01 00 und 13 05 00;

-solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungs­­­­­­-

vermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird;

-durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen.

Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich

zuge­ordneten Produktgruppen bzw. Produkte. Soweit erforderlich kann die Budgetierung auf

einzelne Produktgruppen bzw. Produkte innerhalb des Produktbereiches heruntergebrochen

werden.

5.2Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 11 01 00.

5.3Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 13 05 00.

6.Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge, aber ohne interne Leistungsbeziehungen               und mit Ausnahme der Konten bei den kostenrechnenden Einrichtungen.  

7.Alle internen Leistungsbeziehungen.

8. Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem  Vermögen unterhalb der Wert­              grenze von 10.000 EUR. Entsprechende  Mittelübertragungen  bedürfen  der  Zustimmung  des                 Stadtkämmerers.

9.Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter Punkt 8 auf­              geführten Auszahlungen  sowie solcher  Auszahlungen für  die innerhalb der Produkte ein  ent­              sprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht               wird. Die nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckten Auszahlungen dürfen zur Verstär­              kung des Budgets  herangezogen  werden.  Entsprechende Mittelübertragungen  bedürfen der Zu­              stimmung des Stadtkämmerers.

 

 

§ 9

 

Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen

 

Die bei den einzelnen Investitionen angegebenen Verpflichtungsermächtigungen werden für ge­genseitig deckungsfähig erklärt. Es werden die Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt:

 

  Maßnahme            Bezeichnung

 

 

 

G01130001

 

Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden

B01180066

 

Großflächenmäher (Ersatz ERK-A 1148)

B01180067

Lieferwagen geschl. Kasten bis 3,5 t (Ersatz ERK-A 1104)

B01180070

 

Friedhofsbagger (Ersatzbeschaffung)

B02157021

Gerätewagen Löschwasserrückhaltung LG Kückhoven

H02150006

Neubau Feuerwehrgerätehaus Hetzerath

H03010012

Gymnastikhallenanbau zur Turnhalle GS Schwanenberg

H03010015

Erweiterung Nysterbach-Grundschule Lövenich (OGS)

H03010016

Erweiterung Franziskus-/ Astrid-Lindgren-Schule (OGS)

H03010017

Erweiterung Luise-Hensel-Schule (OGS)

H03040007

Neubau Trakt B „Roland-Bau“ Cusanus-Gymnasium

H10060303

Neubau eines Asylbewerberheims in Neuhaus

E12010049

GIPCO II, westlicher Teil, Luxemburger Straße - Stichstraße

E12017009

Wockerath, In Wockerath (Jacobstraße bis Ortsausgang) - Straßenbau

E12017012

Venrath, Wickrathberger Straße - Straßenbau

E12027002

Wockerath, In Wockerath (Jacobstraße bis Ortsausgang) - Öffentl. Beleuchtung

E12027004

Venrath, Wickrathberger Straße - Öffentl. Beleuchtung

H15020206

 

Erweiterungsbau Bürgerhaus Gerderath.“

 

 

   
    21.12.2016 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

„Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW  S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, wird folgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen:

 

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraus­­sichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

101.755.070 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

103.475.070 EUR

im Finanzplan mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf

96.654.061 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf

94.993.941 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

6.000.966 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

11.937.150 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

2.850.000 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

2.850.000 EUR

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

 

1.950.000 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

8.441.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 4

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf

1.720.000 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

 

12.000.000 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

1.1

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

240 v.H.

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

420 v.H.

 

2.

Gewerbesteuer auf

420 v.H.

 

 

 

§ 7

entfällt.

 

 

 

§ 8

 

Bildung von Budgets

 

Gemäß  § 21  Abs. 1  GemHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung folgende Budgets gebildet:

HV

1.         Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen

2.         Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Kontenarten 521-522)

3.         Aufwendungen für Energie (Strom, Gas, Öl, Wasser)

4.         Aufwendungen für die Reinigung der Grundstücke und baulichen Anlagen

5.1Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche

mit Ausnahme:

- der unter Pkt. 1 - 4 aufgezählten Aufwendungen/Auszahlungen;

-der Produkte 11 01 00 und 13 05 00;

-solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungs­­­­­­-

vermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird;

-durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen.

Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich

zuge­ordneten Produktgruppen bzw. Produkte. Soweit erforderlich kann die Budgetierung auf

einzelne Produktgruppen bzw. Produkte innerhalb des Produktbereiches heruntergebrochen

werden.

5.2Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 11 01 00.

5.3Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 13 05 00.

6.Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge, aber ohne interne Leistungsbeziehungen               und mit Ausnahme der Konten bei den kostenrechnenden Einrichtungen.  

7.Alle internen Leistungsbeziehungen.

8. Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem  Vermögen unterhalb der Wert­              grenze von 10.000 EUR. Entsprechende  Mittelübertragungen  bedürfen  der  Zustimmung  des                 Stadtkämmerers.

9.Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter Punkt 8 auf­              geführten Auszahlungen  sowie solcher  Auszahlungen für  die innerhalb der Produkte ein  ent­              sprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht               wird. Die nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckten Auszahlungen dürfen zur Verstär­              kung des Budgets  herangezogen  werden.  Entsprechende Mittelübertragungen  bedürfen der Zu­              stimmung des Stadtkämmerers.

 

 

§ 9

 

Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen

 

Die bei den einzelnen Investitionen angegebenen Verpflichtungsermächtigungen werden für ge­genseitig deckungsfähig erklärt. Es werden die Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt:

 

  Maßnahme            Bezeichnung

 

 

 

G01130001

 

Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden

B01180066

 

Großflächenmäher (Ersatz ERK-A 1148)

B01180067

Lieferwagen geschl. Kasten bis 3,5 t (Ersatz ERK-A 1104)

B01180070

 

Friedhofsbagger (Ersatzbeschaffung)

B02157021

Gerätewagen Löschwasserrückhaltung LG Kückhoven

H02150006

Neubau Feuerwehrgerätehaus Hetzerath

H03010012

Gymnastikhallenanbau zur Turnhalle GS Schwanenberg

H03010015

Erweiterung Nysterbach-Grundschule Lövenich (OGS)

H03010016

Erweiterung Franziskus-/ Astrid-Lindgren-Schule (OGS)

H03010017

Erweiterung Luise-Hensel-Schule (OGS)

H03040007

Neubau Trakt B „Roland-Bau“ Cusanus-Gymnasium

H10060303

Neubau eines Asylbewerberheims in Neuhaus

E12010049

GIPCO II, westlicher Teil, Luxemburger Straße - Stichstraße

E12017009

Wockerath, In Wockerath (Jacobstraße bis Ortsausgang) - Straßenbau

E12017012

Venrath, Wickrathberger Straße - Straßenbau

E12027002

Wockerath, In Wockerath (Jacobstraße bis Ortsausgang) - Öffentl. Beleuchtung

E12027004

Venrath, Wickrathberger Straße - Öffentl. Beleuchtung

H15020206

 

Erweiterungsbau Bürgerhaus Gerderath.“

 

 

Abstimmungsergebnis: 34 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Rede Haushalt 2017 BGM (3962 KB)      
Anlage 2 2 Rede Haushalt 2017 CDU (1893 KB)      
Anlage 3 3 Rede Haushalt 2017 SPD (2592 KB)      
Anlage 4 4 Rede Haushalt 2017 Bd90_Die Grünen (1783 KB)      
Anlage 5 5 Rede Haushalt 2017 FDP (1000 KB)      
Anlage 6 6 Rede Haushalt 2017 Bürgerpartei (1814 KB)      
Anlage 7 7 Rede Haushalt 2017 FW_UWG (3609 KB)      
Ö 5     Angelegenheit/en aus der 4. Sitzung des Ausschusses für Demographieangelegenheiten, Umwelt und Soziales am 26.10.2016      
Ö 5.1  
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, CDU, FDP, Bündnis 90/Die Grünen vom 30.07.2016 auf Schaffung der Funktion eines Koordinators für Flüchtlingsangelegenheiten  
0/51/189/2016  
Ö 6     Angelegenheit/en aus der 14. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 15.11.2016      
Ö 6.1  
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, FDP und der FW-UWG im Rat der Stadt Erkelenz vom 02.09.2016 zur Einführung des Handy-Parkens in Erkelenz (als vierjährige Testphase)  
A 30/193/2016  
Ö 6.2  
Enthält Anlagen
25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Bahnanlagen Konrad-Adenauer-Platz), Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Bahnanlagen Konrad-Adenauer-Platz), Erkelenz-Mitte, und Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/377/2016  
Ö 6.3  
Enthält Anlagen
2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 "Kölner Straße - Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)", Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/378/2016  
Ö 6.4  
Enthält Anlagen
14. Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz  
Enthält Anlagen
A 20/367/2016  
Ö 6.5  
Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2017 mit Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung einschließlich eines Investitionsprogramms für die Jahre 2016 bis 2020  
Enthält Anlagen
A 20/368/2016  
Ö 7     Angelegenheit/en aus der 15. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 13.12.2016      
Ö 7.1  
Enthält Anlagen
Ergebnis Werkstattverfahren, Institutionalisierung des informellen Planungsverbandes Mönchengladbach, Erkelenz, Jüchen und Titz
Enthält Anlagen
A 61/379/2016  
Ö 7.2  
Enthält Anlagen
19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen westlich B 57), Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen westlich B 57), Erkelenz-Mitte, und Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/380/2016  
Ö 7.3  
Enthält Anlagen
24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage), Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/383/2016  
Ö 7.4  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. IX/G "Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/392/2016  
Ö 7.5  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. VIII/4 "Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/384/2016  
Ö 7.6  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. VIII/5 "Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/Tenholter Straße", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/385/2016  
Ö 7.7  
Enthält Anlagen
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 "Gewerbe- und Industriepark Commerden", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/386/2016  
Ö 7.8  
Enthält Anlagen
12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 "Oestrich", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/387/2016  
Ö 7.9  
Enthält Anlagen
Aufhebung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 "Oestrich", Erkelenz-Mitte hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/388/2016  
Ö 7.10  
Enthält Anlagen
Aufhebung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 "Oestrich", Erkelenz-Mitte hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/389/2016  
Ö 7.11  
Enthält Anlagen
Aufhebung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 "Oestrich", Erkelenz-Mitte hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/390/2016  
Ö 7.12  
Enthält Anlagen
Aufhebung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 "Oestrich", Erkelenz-Mitte hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/391/2016  
Ö 8     Angelegenheit/en aus der 6. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 30.11.2016      
Ö 8.1  
Zuschuss für die Kath. Kirchengemeinde St. Christkönig für die Kindertagesstätte Holzweiler  
0/51/197/2016  
Ö 9     Angelegenheit/en aus der 4. Sitzung des Schulausschusses am 05.12.2016      
Ö 9.1  
Investitionsprogramm "NRW.Bank.Gute Schule 2020"  
A 40/313/2016  
Ö 10     Angelegenheit/en aus der 4. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 07.12.2016      
Ö 10.1  
Prüfung und Bestätigung des Gesamtabschlusses 2015 gemäß § 116 Abs. 6 i. V. m. § 101 Abs. 2 bis 8 GO NRW  
Enthält Anlagen
A 14/089/2016  
Ö 10.2  
Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 116 Abs. 1 i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW  
A 14/090/2016  
Ö 11  
Beitritt zu "d-NRW Anstalt des öffentlichen Rechts" (IT-Dienstleistung)  
A 10/463/2016  
Ö 12  
Enthält Anlagen
Neunte Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz (Abfallgebührensatzung)  
Enthält Anlagen
A 20/369/2016  
Ö 13  
Fortführung der Teilnahme am European Energy Award (eea)  
RKS/002/2016  
Ö 14  
Enthält Anlagen
Entwidmung Friedhof Borschemich (alt) hier: 1. Entwidmung des Friedhofs Borschemich (alt) 2. 4. Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz vom 18.12.2003  
Enthält Anlagen
A 60/103/2016  
Ö 15     Haushaltswirtschaftliche Angelegenheiten      
Ö 15.1  
Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW sowie von erheblichen über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 85 Abs. 1 GO NRW (Anmerkung: Soweit zustimmungsbedürftige Geschäftsvorfälle vorliegen, werden diese zusammen mit den Sitzungsvorlagen zugesandt.)  
A 20/373/2016  
Ö 15.2  
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW sowie über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 85 Abs. 1 GO NRW in der Zeit vom 30.08.2016 bis 31.10.2016  
Enthält Anlagen
A 20/371/2016  
Ö 15.3  
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW in der Zeit vom 01.11.2016 bis 28.11.2016  
Enthält Anlagen
A 20/374/2016  
N 1     (nichtöffentlich)