Beschlussvorlage - A 66/320/2014

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Aufgrund der wasserrechtlichen Vorgaben der Bezirksregierung Köln ist am Oberlauf der Schwalm die stoffliche Gewässerbelastung aus den vorhandenen Mischwasserbehandlungsanlagen zu minimieren.

 

Gemäß Vorgabe durch die Obere Wasserbehörde sind die Abschläge im Schwalmquellgebiet auf 3 - 5% zu minimieren, die Weiterleitungsmenge nach Schwanenberg ist zu erhöhen und der dort dann erhöhte Mischwasserabschlag durch den Bau eines Retentionsbodenfilters zu kompensieren.

 

Die Planung der Baumaßnahme wird durch das Ingenieurbüro Achten & Jansen aus Aachen realisiert. Für den Bau des Retentionsbodenfilters liegt ein Zuwendungsbescheid über eine Förderung von 50 % der Maßnahmensumme vor.

 

Die Vorbereitung und Planung der Ausschreibung ist für das nächste Quartal vorgesehen, sodass mit dem Bau des Retentionsbodenfilters im Frühjahr 2015 begonnen werden kann.

 

Der Zulaufgraben zum Bodenfilter soll mittels einer Folie abgedichtet werden. Der eigentliche Filter inclusive Nebenanlagen wird im Hochwasserrückhaltebecken realisiert. Dieser ist in jedem Fall einzuzäunen. Gegenüber der bisherigen Betriebsweise (offener temporärer Mischwasserabfluss im offenen Graben und kurzfristiger Einstau im Bereich des bestehenden Beckens) wird es keine signifikanten Änderungen geben.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf:

„Der Abwasserbetrieb wird beauftragt, die Herstellung eines Retentionsbodenfilters in Schwanenberg zur Optimierung der Mischwasserbehandlung am Oberlauf der Schwalm gemäß der Plandarstellung Nr. 662.1.401 umzusetzen.“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die benötigten Mittel im Gesamtumfang von 550.000 € sind unter Auftragssachkonto

A 11020201 für die Jahre 2014 und 2015 bereitgestellt.

 

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