Beschlussvorlage - A 10/048/2014

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Tatbestand

Tatbestand:

Gemäß § 14 Buchstabe c) der Satzung der Hermann-Josef-Stiftung nehmen zwei Vertreter bzw. Vertreterinnen des Rates der Stadt Erkelenz an den Sitzungen des Kuratoriums beratend teil.

 

Bisher waren hierfür als Vertreter RH Steingießer und RF Schirrmeister-Heinen benannt.

 

Der Bürgermeister ist gemäß § 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Stiftungssatzung Vorsitzender dieses Gremiums; sein Sitz zählt nicht zu den beiden beratenden Sitzen gem. § 14 Buchstabe c) der Satzung.

 

Soweit kein einheitlicher Wahlvorschlag für die beiden beratenden Vertreter/innen vorliegen sollte, müsste die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer erfolgen.

 

Die Sitzverhältnisse im aktuellen Rat weisen darauf hin, dass im vorliegenden Fall folgende Sitzverteilung zu erwarten stände:

 

CDU:                                                        1

SPD und B 90/Grüne:              Einigung oder Los über 1 Sitz

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat der Stadt Erkelenz.

Reduzieren

Beschlussentwurf

Beschlussentwurf:

„Der Rat der Stadt Erkelenz bestellt hiermit folgende beratenden Mitglieder für das Kuratorium der Hermann-Josef-Stiftung:

 

Mitglied

 

RM …….

 

RM …….

 

Der Bürgermeister der Stadt Erkelenz ist gemäß Stiftungssatzung geborenes Mitglied des Kuratoriums.“

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

Loading...