Beschlussvorlage - A 10/048/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Kuratorium der Hermann-Josef-Stiftung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Personalamt
- Bearbeitung:
- Ulrike Hoeren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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Entscheidung
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02.07.2014
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Tatbestand
Tatbestand:
Gemäß § 14 Buchstabe c) der Satzung der Hermann-Josef-Stiftung nehmen zwei Vertreter bzw. Vertreterinnen des Rates der Stadt Erkelenz an den Sitzungen des Kuratoriums beratend teil.
Bisher waren hierfür als Vertreter RH Steingießer und RF Schirrmeister-Heinen benannt.
Der Bürgermeister ist gemäß § 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Stiftungssatzung Vorsitzender dieses Gremiums; sein Sitz zählt nicht zu den beiden beratenden Sitzen gem. § 14 Buchstabe c) der Satzung.
Soweit kein einheitlicher Wahlvorschlag für die beiden beratenden Vertreter/innen vorliegen sollte, müsste die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer erfolgen.
Die Sitzverhältnisse im aktuellen Rat weisen darauf hin, dass im vorliegenden Fall folgende Sitzverteilung zu erwarten stände:
CDU: 1
SPD und B 90/Grüne: Einigung oder Los über 1 Sitz
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat der Stadt Erkelenz.
