Beschlussvorlage - A 10/047/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Kreissparkasse Heinsberg - Zweckverbandsversammlung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Personalamt
- Bearbeitung:
- Ulrike Hoeren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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Entscheidung
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02.07.2014
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Tatbestand
Tatbestand:
Die Stadt Erkelenz entsendet in die Zweckverbandsversammlung der Kreissparkasse Heinsberg fünf Vertreterinnen bzw. Vertreter.
Aufgrund der Bestimmung des § 113 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) muss der hauptamtliche Bürgermeister / die hauptamtliche Bürgermeisterin oder ein/e von ihm/ihr bestellte(r) Bedienstete(r) der Stadt dazu zählen.
Die vier anderen Vertreterinnen und Vertreter wären durch den Rat nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer – jedenfalls dann, wenn kein einheitlicher Wahlvorschlag, den sowohl das Gesetz als auch der Innenminister empfehlen, vorliegen sollte – zu wählen.
Es liegt jedoch zwischenzeitlich ein einheitlicher Wahlvorschlag vor, über den abzustimmen ist.
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf:
„In die Zweckverbandsversammlung der Kreissparkasse Heinsberg werden von der Stadt Erkelenz entsandt:
LFD. Nr. | MITGLIED | PERSÖNLICHE(R) VERTRETER/IN |
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01 | Ratsherr Peter London | Ratsfrau Karin Mainka |
02 | Ratsherr Stephan Muckel | Ratsherr Hans Paffen |
03 | Ratsherr Michael Tüffers | Ratsherr Andreas Dahlke |
04 | Ratsfrau Christel Honold-Ziegahn | N. N. |
Ferner wird aufgrund § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW bestellt: | ||
05 | Bürgermeister Peter Jansen | Erster Beigeordneter Dr. Hans-Heiner Gotzen |
