Beschlussvorlage - A 20/289/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses 2013 des Betriebes gewerblicher Art - Anteile an Personengesellschaften - der Stadt Erkelenz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 20 - Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Ulrike Hoeren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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26.06.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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Entscheidung
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02.07.2014
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Tatbestand
Tatbestand:
Die Stadt Erkelenz führt als Rechtsträger den Betrieb gewerblicher Art - Anteile an
Personengesellschaften -, dessen gesetzlicher Vertreter der Bürgermeister der Stadt
Erkelenz ist.
Der Betrieb gewerblicher Art wird durch die Kommanditbeteiligung der Stadt Erkelenz
an der Grundstücks- u. Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co KG
begründet. Der Betrieb gewerblicher Art gehört zum Konzern der wirtschaftlichen
Betätigungen der Stadt Erkelenz.
Wenn eine juristische Person des öffentlichen Rechts (Betriebe der öffentlichen
Hand) eine Tätigkeit ausübt, die mit einer gewerblichen Tätigkeit vergleichbar ist,
wird von einem Betrieb gewerblicher Art gesprochen. Als ein Betrieb gewerblicher Art
gilt jede Einrichtung zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen, die die juristische
Person des öffentlichen Rechts unterhält. Die wirtschaftliche Betätigung muss für die juristische Person des öffentlichen Rechts in Bezug auf ihre Gesamttätigkeit von Gewicht sein. Hiervon ist auszugehen, wenn der Jahresumsatz aus dem Betrieb gewerblicher Art nachhaltig einen Betrag von 30.678,00 Euro übersteigt.
Liegt ein Betrieb gewerblicher Art vor, sind die Einnahmen steuerpflichtig.Die Steuerberatungsgesellschaft mbH Exner, Erkelenz, wurde mit der Erstellung des Jahresabschlusses 2013 beauftragt. Der Jahresabschluss des Betriebes gewerblicher Art - Anteile an Personengesellschaften - per 31. Dezember 2013 wurde zwischenzeitlich aufgestellt und geprüft.
Die Steuerberatungsgesellschaft hat unter dem 08. April 2014 nachstehend genannte Prüfungsbescheinigung erteilt.
„Wir haben auftragsgemäß den vorstehenden Jahresabschluss - bestehend aus
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung - der Stadt Erkelenz - BgA Anteile an
Personengesellschaften für das Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis 31.12.2013 unter
Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der ergänzenden
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages / der Satzung erstellt.
Grundlage für die Erstellung waren die von uns geführten Bücher, das Anlageverzeichnis und die uns darüber hinaus vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht geprüft haben, sowie die uns erteilten Auskünfte.
Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses
nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages / der Satzung liegen in der Verantwortung
der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.
Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteuer-beraterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durch-
geführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anhangs auf der Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.“
Allen Ratsherrn sind Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zugegangen.
Die Bilanz ist per 31. Dezember 2013 in Aktiva und Passiva mit 6.019.120,94 Euro
ausgeglichen. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Überschuss von 756.403,14 Euro ab.
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„a) Die Bilanz des BgA - Anteile an Personengesellschaften - der Stadt Erkelenz
per 31. Dezember 2013, abschließend in Aktiva und Passiva mit 6.019.120,94
Euro wird festgestellt.
b) Die Gewinn- und Verlustrechnung des BgA - Anteile an Personengesellschaften –
der Stadt Erkelenz per 31. Dezember 2013, abschließend mit einem Jahresüberschuss von 756.403,14 Euro (Erträge 898.606,25 Euro, Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 142.203,11 Euro, Aufwendungen 0,00 Euro) wird festgestellt.
c) Dem Bürgermeister wird aufgrund der Prüfungsbescheinigung der Steuerberatungs-gesellschaft mbH Exner, Erkelenz, vom 08. April 2014 Entlastung erteilt.
Der Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012
einschließlich Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist dem Original dieser
Niederschrift als Anlage beigefügt.“
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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25,8 kB
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