Beschlussvorlage - A 10/042/2014

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Gemäß § 40 des Kommunalwahlgesetzes NRW hat der neue Rat nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss unverzüglich über die Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen zu beschließen.

 

Der Wahlausschuss hat am 28.05.2014 die Wahlergebnisse der Kommunalwahlen vom 25.05.2014 festgestellt. Am 30.05.2014 wurden im Amtsblatt 11-2014 die Ergebnisse der Rats- und Bürgermeisterwahl öffentliche bekannt gemacht. Die Frist, in der Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl des Rates und des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin erhoben werden konnten, endete mit Ablauf des 30.06.2014.

 

Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl des Rates und der Bürgermeisterwahl sind nicht erhoben worden.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„1. Es wird festgestellt, dass

 

a) eine mangelnde Wählbarkeit eines Vertreters/einer Vertreterin nicht vorliegt,

b) Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der   Wahlhandlung nicht vorgekommen sind,

c) Einsprüche gegen das Wahlergebnis nicht erhoben wurden,

d) Gründe für eine Ungültigkeitserklärung über die Feststellung des Wahlergebnisses somit nicht vorliegen, die eine Aufhebung und eine Neufeststellung erfordern.

 

2. Die Wahl des Rates der Stadt Erkelenz am 25. Mai 2014 wird hiermit für gültig erklärt.

 

3. Die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Erkelenz am 25. Mai 2014 wird hiermit für gültig erklärt.“

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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