Beschlussvorlage - A 10/035/2014

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Unter der Leitung

 

a)     des / der Altersvorsitzenden (im Fall der Wiederwahl des Amtsinhabers);   oder

b)     des amtierenden Bürgermeisters (im Fall der erstmaligen Wahl einer anderen Kandidatin)

 

würde die Bürgermeisterin zu vereidigen sein (nur bei erstmaliger Wahl einer Kandidatin erforderlich) und in sein/ihr Amt feierlich eingeführt.

 

Für den Fall, dass ein/e Altersvorsitzende(r) den bisherigen Amtsinhaber feierlich in sein Amt eingeführt hat, übernimmt der alte und neue Bürgermeister nach dieser Amtseinführung erneut die Sitzungsleitung vom Altersvorsitzenden / von der Altersvorsitzenden.

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Beschlussentwurf

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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