Beschlussvorlage - A 10/031/2014

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Die Stadt Erkelenz entsendet in die Mitgliederversammlung des Heinsberger Tourist-Service e. V. zwei Mitglieder sowie zwei persönliche Vertreter/innen.

 

Nach der ersatzlosen Streichung des Beirates des HTS, der rein verwaltungsseitig besetzt war, ist für die Besetzung der Mitgliederversammlung § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land NRW, wonach zwingend der Bürgermeister / die Bürgermeisterin oder ein/e von ihm/ihr benannte Bedienstete zu entsenden ist, wenn mehr als ein Mitglied zu bestellen ist, zu beachten.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf:

„In die Mitgliederversammlung des Heinsberger Tourist Service e. V. werden entsandt

 

Mitglied

Persönliche/r Vertreter/in

Bürgermeister/in …

Erster Beigeordneter Dr. H.-H. Gotzen

RM …

RM …

.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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