Beschlussvorlage - A 10/029/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Walter und Elfriede Meyer-Stiftung - Kuratorium
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Personalamt
- Bearbeitung:
- Ulrike Hoeren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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Entscheidung
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11.06.2014
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Tatbestand
Tatbestand:
Gemäß § 14 der Satzung der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung nehmen zwei Vertreter/innen des Rates der Stadt Erkelenz an den Sitzungen des Kuratoriums beratend teil.
Der Bürgermeister / Die Bürgermeisterin ist gemäß § 6 der Stiftungssatzung Vorsitzende(r) dieses Gremiums.
Die Wahl müsste – liegt kein einheitlicher Wahlvorschlag vor – nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer durchgeführt werden.
Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat der Stadt Erkelenz.
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf:
„Bei der Abstimmung über die Bestellung der beiden Mitglieder und der beiden persönlichen Stellvertreter/innen der Stadt Erkelenz für das Kuratorium der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung entfielen auf die Vorschlagsliste der
FRAKTION / LISTE | ANZAHL DER STIMMEN |
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Nach der Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer entfielen auf den Wahlvorschlag der
FRAKTION / LISTE | SITZ/E | STELLV. SITZ/E |
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Danach sind folgende Personen aus den Vorschlagslisten zu Mitgliedern gewählt:
LFD NR. | MITLIED | PERSÖNLICHE(R) STELLVERTRETER/IN |
01 |
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02 |
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03 |
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