Beschlussvorlage - A 10/012/2014

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Der Bürgermeister verpflichtet die Ratsmitglieder und führt sie in ihr Amt ein (§ 67 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen).

 

Die Verpflichtungserklärungen liegen hierzu allen Ratsmitgliedern vor.

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Beschlussentwurf

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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