Beschlussvorlage - A 20/283/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 20 - Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Ulrike Hoeren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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Entscheidung
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18.12.2013
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Tatbestand
Tatbestand:
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Jahr 2014 wurde am 06.11.2013 vom Kämmerer aufgestellt und am gleichen Tage vom Bürgermeister ohne Änderung bestätigt. Dem Rat der Stadt wurde der Entwurf mit Schreiben vom 15.11.2013 am gleichen Tag zugeleitet. Alle Ratsmitglieder haben Ausfertigungen des Etatentwurfes erhalten.
Weiterhin erhielten Ausfertigungen des Entwurfes oder eine entsprechende Mitteilung:
a) die Industrie- und Handelskammer,
b) die Handwerkskammer,
c) die Landwirtschaftskammer Rheinland, Kreisstelle Heinsberg,
d) der Landesbetrieb Wald und Holz NRW -Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde-,
e) die örtliche Presse und der Lokalfunk.
Die öffentliche Bekanntmachung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2014 erfolgte im Amtsblatt Nr. 21/2013 am 15.11.2013. Hiernach wurde der Entwurf der Haushaltssatzung während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme im Rathaus, Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften, verfügbar gehalten. Gemäß § 80 (3) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen konnten Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Erkelenz in der Zeit vom 18. November 2013 - 02. Dezember 2013 während der Besuchszeiten im Rathaus Erkelenz, Johannismarkt 17, Zimmer 249, Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung erheben. Einwendungen wurden nicht erhoben.
Es wird hiermit festgestellt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für das Zustandekommen der Haushaltssatzung 2014 nebst Anlagen vorliegen bzw. beachtet worden sind.
Erläuterungen zum Entwurf:
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2014 schließt im Ergebnisplan mit einem Jahresergebnis von ab.
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-2.130.000 € |
Zum Ausgleich wird die Ausgleichsrücklage in dieser Höhe verringert.
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Der Finanzplan 2014 führt zu einer Änderung des Bestandes der liquiden Mittel von |
-303.836 €. |
Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Kredite für Investitionen beträgt
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1.380.000 €. |
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt | 13.259.000 €.
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Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung soll 12.000.000 € betragen.
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Die Steuersätze wurden wie folgt festgesetzt:
| Grundsteuer A 240 v.H. |
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| Grundsteuer B 420 v.H. |
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| Gewerbesteuer 420 v.H. |
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Dem Haushaltsplan sind als Anlagen neben dem Vorbericht beigefügt:
Anlagen
1 | - | Stellenplan |
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2 | - | Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen
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3 | - | Zuwendungen an Fraktionen, Gruppen und einzelne Ratsmitglieder
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4 | - | Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten
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5 | - | Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals bei Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplanes gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 7 GemHVO
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6 | - | Wirtschaftsplan 2014 (Erfolgs- und Vermögensplan), Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Wirtschaftsjahre 2013 - 2017 sowie Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) und Lagebericht des Städt. Abwasserbetriebes - Wirtschaftsjahr 2012 -
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7 | - | a) | Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht incl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung) der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG - Geschäftsjahr 2012 - |
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| b) | Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht incl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung) der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH - Geschäftsjahr 2012 - |
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c) |
Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) des Bäderbetriebes der Stadt Erkelenz - Geschäftsjahr 2012 -
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| d) | Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechung und Anlagenspiegel) des Verkehrsbetriebes - Betrieb gewerblicher Art - Geschäftsjahr 2012 -
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| e) | Jahresabschluss Stadt Erkelenz „BgA Anteile an Personen-gesellschaften“, Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) - Geschäftsjahr 2012 -
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| f) | Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht incl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung) der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz - Geschäftsjahr 2012 - |
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8 - Entwurf der Bilanz zum 31.12.2012
Die fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung ist in den Haushaltsplan einbezogen worden. Auch in den Jahren 2015 und 2016 kann der Ergebnisplan nur durch eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden. Für das Jahr 2017 weist der Ergebnisplan ein positives Ergebnis in Höhe von 550.500 € aus.
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf:
Auf Grund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, wird nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen:
§ 1 | |
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird | |
im Ergebnisplan mit | |
Gesamtbetrag der Erträge auf | 89.620.519 EUR |
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 91.750.519 EUR |
im Finanzplan mit | |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 83.712.474 EUR |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 82.603.385 EUR |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 7.996.775 EUR |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 9.409.700 EUR |
festgesetzt. | |
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§ 2 | |
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf
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1.380.000 EUR | |
festgesetzt. | |
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§ 3 | |
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf | |
13.259.000 EUR | |
festgesetzt. | |
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§ 4 | |
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf | |
2.130.000 EUR | |
festgesetzt. |
§ 5 | ||
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf | ||
12.000.000 EUR | ||
festgesetzt. | ||
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§ 6 | ||
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt: | ||
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1. | Grundsteuer |
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1.1 | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 240 v.H. |
1.2 | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 420 v.H. |
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2. | Gewerbesteuer auf | 420 v.H. |
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§ 7 | ||
Entfällt. |
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§ 8
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Bildung von Budgets
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Gemäß § 21 Abs. 1 GemHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung folgende Budgets gebildet: | ||
1. Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen | ||
2. Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen | ||
3. Aufwendungen für Energie (Strom, Gas, Öl, Wasser) | ||
4. Aufwendungen für die Reinigung der Grundstücke und baulichen Anlagen | ||
5.1 Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche mit Ausnahme: - der unter Pkt. 1 - 4 aufgezählten Aufwendungen/Auszahlungen; - der Produkte 11 01 00 und 13 05 00; - solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird; - durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen. Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich zugeordneten Produktgruppen bzw. Produkte. Soweit erforderlich kann die Budgetierung auf einzelne Produktgruppen bzw. Produkte innerhalb des Produktbereiches heruntergebrochen werden. 5.2 Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 11 01 00. 5.3 Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 13 05 00.
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6. Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge, aber ohne interne Leistungsbeziehungen und mit Ausnahme der Konten bei den kostenrechnenden Einrichtungen. | ||
7. Alle internen Leistungsbeziehungen. | ||
8. Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen unterhalb der Wert grenze von 10.000 €. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers. | ||
9. Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter Punkt 8 aufgeführten Auszahlungen sowie solcher Auszahlungen für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird. Die nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckten Auszahlungen dürfen zur Verstärkung des Budgets herangezogen werden. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers. | ||
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§ 9
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Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen
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Die bei den einzelnen Investitionen angegebenen Verpflichtungsermächtigungen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Es werden die Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt: | |
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Bezeichnung
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G01130001 |
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
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B01180055
| Kastenwagen/Werkstattwagen (Ersatz für HS-2471) |
B01180059
| Kehrmaschine (Ersatz für HS-2013) |
B01180060
| Schwerlast-LKW mit Kran (Ersatz für HS-2467) |
B02157016
| Drehleiter DLK 23/12 Erkelenz-Mitte |
E12010024
| Umgestaltung/Sanierung Südpromenade |
E12010026
| Straßenerneuerung Brückstraße |
E12015006
| Straßenbau Katzem, Am Dreieck (In Katzem bis Ortsende) |
E12016004
| Straßenbau Kückhoven, Servatiusstraße (Kleinend bis Stülpend) |
E12016011
| Straßenbau Kückhoven, Baugebiet „An der Malter“ |
T12010014 | Unterführung Erkelenz, Anton-Raky-Allee (Tunnel) |
T12010201 | Park-and-Ride-Anlage, Neußer Straße |
E12020026 | Umgestaltung/ Sanierung Südpromenade – Öffentliche Straßenbeleuchtung |
E12025009 | Straßenbau Katzem, Am Dreieck (In Katzem bis Ortsende) – Öffentliche Straßenbeleuchtung
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E12026002 | Straßenbau Kückhoven, Servatiusstraße (Kleinend bis Stülpend) – Öffentliche Straßenbeleuchtung
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E12026004 | Straßenbau Kückhoven, Baugebiet „An der Malter“ – Öffentliche Straßenbeleuchtung |
