Beschlussvorlage - A 10/971/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Hauptsatzunghier: Anpassung der Stadtbezirke
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Personalamt
- Bearbeitung:
- Ulrike Hoeren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
11.12.2013
| |||
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Erkelenz
|
Entscheidung
|
|
|
18.12.2013
|
Tatbestand
Tatbestand:
Durch die Neueinteilung der Kommunalwahlbezirke durch den Wahlausschuss im Juli 2013 ergibt sich die Notwendigkeit, die Stadtbezirke 01 (Erkelenz-Mitte) und 08 (Keyenberg und Venrath) anzupassen.
Im Rahmen der Wahlbezirksneueinteilung wurden Borschemich bzw. Borschemich (neu) dem Kommunalwahlbezirk 21 (Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich und Berverath) zugeordnet. Borschemich bzw. Borschemich (neu), die bislang u. a. den Wahlbezirk 20 bilden und dem Stadtbezirk Erkelenz-Mitte angehören, müssen nun dem Stadtbezirk Keyenberg/Venrath zugeordnet werden.
Diese geplante Änderung wurde bereits in der INFO-Runde am 09.10.2013 mit den beteiligten Fraktionen abgestimmt. Diese Änderung der Stadtbezirke soll ab dem Beginn der neuen Wahlperiode des Rates, also ab dem 01.06.2014, in Kraft treten.
§ 4 Abs. 1 der Hauptsatzung ist deshalb wie folgt anzupassen:
Stadtbezirk | Gemeindeteile (Orte) |
01 | Erkelenz mit Bellinghoven, Oerath |
02 | Gerderath mit Fronderath, Gerderhahn, Moorheide, Vossem |
03 | Schwanenberg mit Geneiken, Genfeld, Genhof, Grambusch, Lentholt |
04 | Golkrath mit Houverath, Houverather Heide, Hoven, Matzerath |
05 | Granterath und Hetzerath mit Commerden, Genehen, Scheidt, Tenholt |
06 | Lövenich mit Katzem, Kleinbouslar |
07 | Kückhoven |
08 | Keyenberg und Venrath mit Borschemich, Borschemich (neu), Berverath, Etgenbusch, Kaulhausen, Kuckum, Mennekrath, Neuhaus, Oberwestrich, Terheeg, Unterwestrich, Wockerath |
09 | Holzweiler, Immerath (neu) und Immerath mit Lützerath und Pesch |
Die Hauptsatzung und ihre Änderung kann der Rat nur mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen (§ 7 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
259,4 kB
|
