Beschlussvorlage - A 61/278/2013

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 15.12.2010  hat der Rat der Stadt Erkelenz die Einleitung des Bebauungsplanverfahren für den Bebauungsplan Nr. XII „Verlängerung Zum Königsberg“, Erkelenz-Lövenich, beschlossen und die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB  sowie den Bezirksausschuss  Erkelenz-Lövenich zu beteiligen.

 

  1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 10 vom 24.05.2013 bekannt gemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 04.06.2013 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.

 

  1. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB

Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 16.05.2013 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen.

 

  1. Beteiligung des Bezirksausschusses

Der Bezirksausschuss Erkelenz-Lövenich wurde mit Schreiben vom 16.05.2013 beteiligt.

Beschlüsse zum Inhalt des Bauleitplanverfahren wurden seitens des Bezirksausschusses Erkelenz- Lövenich nicht gefasst, so dass auch keine Stellungnahmen vorliegen.

Unabhängig hiervon befasste sich der Bezirksausschuss mit diesem Thema in seinen Sitzungen am 17.02.2011, 26.03.2012, 23.10.2012 und 11.03.2013.

 

  1.               Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Nach Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 09.07.2013 und  des Rates der Stadt Erkelenz vom 17.07.2013  wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XII „Verlängerung Zum Königsberg“, Erkelenz-Lövenich, nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 13 vom 19.07.2013   in der Zeit vom 29.07.2013 bis  30.08.2013 öffentlich ausgelegt.

Während der öffentlichen Auslegung wurden abwägungsrelevante Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragen. Diese Stellungnahmen sind in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - und Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange -  zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. XII „Verlängerung Zum Königsberg“, Erkelenz-Lövenich, aufgelistet.

 

In dieser Sitzung soll über die vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden werden.

 

Der Bebauungsplan Nr. XII „Verlängerung Zum Königsberg“, Erkelenz-Lövenich, soll in dieser Sitzung als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„1.              Über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes        Nr.  XII „Verlängerung Zum Königsberg“, Erkelenz-Lövenich, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in den als Anlagen - Stellungnahmen der Öffentlichkeit  - und

           - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen - Stellungnahmen der Öffentlichkeit -  und Anlage  - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - sind Bestandteil dieses Beschlusses.

2.              Der Bebauungsplan Nr. XII „Verlängerung Zum Königsberg“, Erkelenz-Lövenich, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse  gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung wird durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Erkelenz und der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz GmbH & Co.KG (GEE) sichergestellt.

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Anlagen

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