Beschlussvorlage - A 66/310/2013

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Bereits seit dem Jahr 1992 ist der Ausbau des hier betrachteten Stichwegs

Gegenstand des rechtskräftigen Bebauungsplans Gerderhahn Nr. III B-2.

Nach kürzlich erfolgtem Grunderwerb und erkennbarem Bauinteresse der betroffenen Grundstückseigentümer soll nunmehr die Erschließung der Wohnbauflächen erfolgen.

 

Hierzu wird der vorhandene Mischwasserkanal um eine Haltung in Richtung Westen verlängert.

Der bereits vorhandene Wirtschaftsweg wird im Nachgang zur Erschließungsstraße ausgebaut. Ein Wendehammer am westlichen Ende grenzt die Wohnstraße zur offenen Feldlage ab.

 

Die Erschließungsstraße wird in Pflasterbauweise mit Mittelrinne hergestellt.

Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs ist vorgesehen.

 

Die Beleuchtung wird in Anlehnung an den Bestand und gemäß abzufragendem Angebot an den Konzessionsträger errichtet.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Die öffentliche Erschließung (Straße, Kanal, öffentliche Beleuchtung nach Angebot) des Stichweges in Gerderhahn ist gemäß den Plänen mit den Zeichnungsnummern:

 

Straße:

Lageplan                            341.2.401

Querschnitt                            341.2.402

 

Kanal:

Lageplan                            341.1.401

Längsschnitt                            341.1.402

 

zu realisieren.“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die nachfolgend aufgeführten Mittel sind unter den entsprechenden Auftragssachkonten für das laufende Haushaltsjahr bereit gestellt.

 

Kanalbau                               10.000 €              Auftragssachkonto A 11020104

Straßenbau                             105.000              Auftragssachkonto E 12011002

Beleuchtung                                5.000 €              Auftragssachkonto E 12021001

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