Beschlussvorlage - A 20/276/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
12. Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz für den Städtischen Abwasserbetrieb
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 20 - Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Betriebsausschuss
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Vorberatung
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07.11.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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Entscheidung
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18.12.2013
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Tatbestand
Tatbestand:
Gemäß § 24 (5) der Entwässerungssatzung - der Stadt Erkelenz vom 19.03.2004 - in der Fassung vom 17.07.2013 ist bisher als Basis für die Veränderung der Einheitssätze nach § 24 (2) der Entwässerungssatzung ( Grundstücksanschlüsse außerhalb und im Bereich befestigter Oberflächen sowie Grundstücksanschlüsse im Trennsystem außerhalb und innerhalb befestigter Oberflächen, sofern die Anschlussleitungen in einem Graben verlegt werden) der Preisindex für den Neubau von Ortskanälen in konventioneller Bauart einschl. Umsatz(Mehrwert-)steuer auf der Basis 2005 = 100 zugrunde zu legen.
Seit August 2013 ist die Basis dieses Preisindexes turnusgemäß auf den Basiswert 2010 = 100 umgestellt worden. Damit einhergehend sind die bisherigen Basiswerte auf den neuen Basiswert umzurechnen. Infolgedessen ist zum Zeitpunkt der letztmaligen Erhöhung der Einheitssätze, nämlich im Februar 2011, der seinerzeitige Wert auf den neuen Basiswert umzurechnen. Betrug der Wert im Februar 2011 auf der Basis 2005 = 100 bisher 115,3, so beträgt der Wert auf der Basis 2010 = 100 nunmehr 100,9. Sobald dieser Wert sich um mindestens +/- 5 % verändert, sind die Einheitssätze entsprechend anzupassen.
Im August 2013 wurde der Index auf der Basis 2010 = 100 mit 106,9 festgestellt. Dieses entspricht gegenüber der Feststellung im Februar 2011 einer Erhöhung um 5,95 %. Entsprechend um diesen Prozentwert sind die im § 24 Abs.2 der Entwässerungssatzung genannten Einheitssätze für Grundstücksanschlüsse zu erhöhen. Die neuen Sätze ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht:
Lfd.Nr. | Bezeichnung | bisheriger Betrag | 5,95%ige Erhöhung auf… |
1. | bei Anschlüssen außerhalb befestigter Oberflächen |
257,25 € |
272,56 € |
2.
| bei Anschlüssen im Bereich befestigter Oberflächen |
364,11 € |
385,77 € |
3. | bei Anschlüssen im Trennsystem, außer halb befestigter Oberflächen, sofern die Anschlussleitungen in einem Graben ver- legt werden |
395,77 € |
419,32 € |
4.
| bei Anschlüssen im Trennsystemen im Bereich befestigter Oberflächen, sofern die Anschlusseitungen in einem Graben verlegt werden |
558,82 € |
592,07 € |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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28 kB
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