Beschlussvorlage - A 20/274/2013

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

In der als Anlage vorliegenden Gebührenkalkulation schlägt Ihnen die Betriebs-leitung vor, die Gebühr für die Niederschlagswassergebühr auf  0,90 €/m² befestigter Fläche sowie die Schmutzwassergebühr  auf 1,91 €/m³ bezogener Frischwassermenge in 2014 zu belassen.

 

Insgesamt erhöhen sich die auf Gebühren umzulegenden Kosten in 2014 gegenüber 2013 um ca. 146.000 €. Diese erhöhten Kosten ergeben sich aus erhöhten Aufwendungen im Betriebsaufwand von ca. 103.000 € sowie einem erhöhten Finanzaufwand von ca. 43.000 €. Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich der Aufwand bei einem Gesamtaufwand von ca. 9,8 Mio. € um lediglich 1,51 % gegenüber 2013 erhöht. Soweit  zu den Ansätzen einzelner Finanzpositionen weitergehende Auskünfte gewünscht werden, können diese in der Sitzung gerne gegeben werden.

 

Die 2014er Gebührenkalkulation sieht ferner auf der Ertragsseite bei der Berechnung der Niederschlagswassergebühr eine Entnahme aus der Gebührenausgleichs-rücklage von 530.000 € vor. Bei der Berechnung der Schutzwassergebühr wurde eine Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage von 200.000 € eingeplant.

 

Für die Kunden, bei denen die Reinigung des Abwassers von einem Dritten (z.B. Niersverband) vorgenommen wird, mussten die dafür zu veranlagenden Gebührenanteile für den Transport  des Schmutzwassers von 0,47 €/m³ auf 0,61 €/m³  erhöht werden. Die daraus resultierende Änderung des § 28 Abs. 14 der Entwässerungssatzung ist im Rahmen vorzunehmenden Satzungsänderung mit eingepflegt und zur Beschlussfassung vorbereitet worden.

 

Die Betriebsleitung bittet, der vorgelegten Gebührenkalkulation für 2014 zuzustimmen.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Der dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügten Abwassergebühren-kalkulation für 2014 wird zugestimmt.“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

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Anlagen

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