Beschlussvorlage - A 20/272/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlagerung des Sitzes der Geschäftsführung der WestEnergie und Verkehr GmbH (west) von Erkelenz nach Geilenkirchen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 20 - Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Ulrike Hoeren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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06.11.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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Entscheidung
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06.11.2013
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Tatbestand
Tatbestand:
Mit Beschluss vom 25.09.2013 wurde entschieden, dass die Neuordnung der bisherigen WestEnergie und Verkehr GmbH (west) in ein „New Holding-Modell“ zum 01.01.2015 erfolgen soll. In diesem Zusammenhang wurde u.a. auch aufgeführt, dass die west sich zukünftig in eine „West Verkehr GmbH“ und eine „West Energie GmbH“ aufspalten wird. Der bisherige Geschäftsführer der west, Herr Markus Palic, ist mit Wirkung vom 01.09.2013 aus Altersgründen aus dem Unternehmen der west ausgeschieden. Sein Aufgabengebiet wurde entsprechend der zukünftigen Aufspaltung der west auf zwei verschiedene Geschäftsführer, Herr Karl-Heinz-Robertz für den Bereich „Energie“ und Herr Udo Winkens für den Bereich „Verkehr“, aufgeteilt. Beide werden ihre Tätigkeit aus organisatorischen Gründen von ihren bisherigen Büros in Geilenkirchen aus ausüben. Der Sitz der Geschäftsführung der West Energie und Verkehr GmbH soll daher von Erkelenz nach Geilenkirchen verlagert werden.
Eine ausführliche Darstellung der Gründe für die Verlagerung des Geschäftsführungssitzes nach Geilenkirchen können der als Anlage beiliegenden Sitzungsvorlage zur Kreistagssitzung am 21.11.2013 entnommen werden. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf diese Sitzungsvorlage verwiesen.
Entsprechend der vorgesehenen Beschlussfassung im Kreistag, wird daher die nachfolgende Beschlussfassung von der Verwaltung vorgeschlagen:
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„1. Der Rat der Stadt Erkelenz stimmt der Verlagerung des Sitzes der Geschäftsführung der West Energie und Verkehr GmbH von Erkelenz nach Geilenkirchen zu.
2. Die Mitglieder der Stadt Erkelenz in der Gesellschafterversammlung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) werden beauftragt, der Verlagerung des Geschäftsführungssitzes in einer Gesellschafterversammlung der KWH zuzustimmen.“
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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712,2 kB
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