Beschlussvorlage - A 30/155/2013

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Seit 2012 hat der Rat der Stadt jährlich ein Glasverbot am Altweiberdonnerstag mittels Allgemeinverfügung aussprechen lassen, um den Gefahren, die sich früher im Rahmen des Straßenkarnevals im Bereich des Johannismarktes aufgrund des unsachgemäßen Gebrauchs von Getränkeglasbehältnissen durch die dort Feiernden gezeigt hatten, entgegenzuwirken.

Die positiven Erkenntnisse der Verwaltung aus der Durchsetzung der Allgemeinverfügung sind Anlass, dem Rat vorzuschlagen, den Erlass einer entsprechenden Allgemeinverfügung auch für den Altweiberdonnerstag 2014 zu beschließen.

Die Verfügung soll rechtzeitig öffentlich bekanntgemacht werden. Es ist zudem beabsichtigt, auch unmittelbar vor Altweiber in der Presse nochmal auf das verfügte Glasverbot hinzuweisen.

Zur praktischen Umsetzung des Glasverbotes (Errichtung von Absperrungen und/oder Durchführung von Zugangskontrollen etc.) wird grundsätzlich auf die Verfahrensweise am diesjährigen Altweiberdonnerstag zurückgegriffen.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Dem Erlass eines Glasverbotes am Altweiberdonnerstag 2014 für den Bereich des Johannismarktes in Form einer Allgemeinverfügung, deren Entwurf dem Original der Niederschrift beigefügt ist, wird zugestimmt.“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten für ein gewerbliches Sicherheitsunternehmen (abhängig von der erforderlichen Personenzahl) etc. ca. 2.500,00 bis 3.500,00 Euro.

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Anlagen

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