Beschlussvorlage - A 30/151/2013

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Im Bereich des Bebauungsplan XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden (GIPCO)“, Erkelenz-Mitte, sollen zusätzliche Grundstücke durch einen Stich nördlich der Luxemburger Straße erschlossen werden.

Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte hat in seiner Sitzung am 09.09.2013 über die Benennung dieses Stiches beraten.

Er schlägt vor, diesem den Namen ______________________________ zu geben.

Die zu benennende Fläche ist in dem der Beschlussvorlage als Anlage beigefügten Plan, schraffiert dargestellt.

Die Verwaltung schlägt vor, der Empfehlung des Bezirksausschusses zu entsprechen.

 

Gemäß § 3 Absatz 5 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Erkelenz vom 16.04.2008 entscheidet der Hauptausschuss auf Vorschlag der Bezirksausschüsse über die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen in eigener Zuständigkeit.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf:

„Der im Bebauungsplan XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden (GIPCO)“, Erkelenz-Mitte geplante Stich nördlich der Luxemburger Straße erhält den Namen

__________________________.

Die zu benennende Fläche ist in der dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügten Plan schraffiert dargestellt.“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten für die Anschaffung und Montage der Beschilderung durch den Baubetriebshof.

 

 

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Anlagen

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