Beschlussvorlage - A 61/255/2013
Grunddaten
- Betreff:
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15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Karolingerring), Erkelenz-Mittehier: Feststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 61 - Planungsamt
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
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Vorberatung
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19.02.2013
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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20.02.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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Entscheidung
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27.02.2013
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Tatbestand
Tatbestand:
In seiner Sitzung am 13.07.2011 hat der Rat der Stadt Erkelenz die Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Karolingerring), Erkelenz-Mitte beschlossen und die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte zu beteiligen.
- Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 20 vom 06.07.2012 bekannt gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 17.07.2012 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen.
- Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB
Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 22.06.2012 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.
Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen.
- Beteiligung des Bezirksausschusses
Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 22.06.2012 beteiligt.
Seitens des Bezirksausschusses wurde in seiner Sitzung vom 25.10.2012 folgender Beschluss gefasst:
Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung)
„Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte stimmt der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sondergebiet Karolingerring) und der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XX/1 „Karolingerring“, Erkelenz-Mitte, unter der Bedingung zu, dass folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
- Reduzierung der entstehenden Geräusche durch entsprechende Anordnung und Gestaltung der Kälteerzeugungsanlagen und der Anlieferung (überdachte und umschlossene Zu- und Ausfahrtsrampen) des neuen Lebensmittel-Vollsortimenters.
- Installation von speziellen lärmdämmenden Rolltoren an den möglichen Verladeboxen des neuen Lebensmittel-Vollsortimenters, so dass auch hier ein zusätzlich massiver Lärmschutz zugunsten der Nachbarschaft realisiert wird, ohne dass diese durch eine Einkastung in eine Hinterhofsituation geraten.“
Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss des Bezirksausschusses Erkelenz-Mitte vom 25.10.2012:
zu 1.
Für die technischen Anlagen des Vollsortimenters, wie Kälte-, Lüftungs- und Klimaanlagen, sind im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan maximale A- Schallleistungspegel einschließlich Sicherheitszuschlag festgesetzt, die bei der Anlagenerrichtung beachtet werden müssen. Die Anlagen befinden sich in einem ausreichenden Abstand zu den nächstgelegen Wohngebäuden. Ladezone und Rampentisch des Vollsortimenters sowie des bestehenden Discounters sind gemäß den Festsetzungen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vollständig einzuhausen.
zu 2.
Die Ladezonen des Vollsortimenters und Discounters erhalten Rolltore.
Eine „Einkastung“ der Nachbarschaft wird mit den Festsetzungen im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu den Gebäudehöhen und Pflanzgeboten in den Abstandsflächen vermieden.
- Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Nach Beschluss des Rates der Stadt Erkelenz vom 19.12.2012 wurde der Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Karolingerring), Erkelenz-Mitte nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 27 vom 21.12.2012 in der Zeit vom 02.01.2013 bis 04.02.2013 öffentlich ausgelegt.
Während der öffentlichen Auslegung wurden abwägungsrelevante Stellungnahmen den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragen. Diese Stellungnahmen sind in der Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Karolingerring), Erkelenz-Mitte aufgelistet.
In dieser Sitzung soll über die vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden werden.
In dieser Sitzung soll der Feststellungsbeschluss über die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Karolingerring), Erkelenz-Mitte beschlossen werden. Nach dem Feststellungsbeschluss durch den Rat der Stadt Erkelenz ist die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.
Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.
Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
„1. Über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Karolingerring), Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sonderge- biet Karolingerring) Erkelenz-Mitte, wird hiermit unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse beschlossen.
3. Die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz ist der Be-
zirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.“
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für städtebauliche Leistungen des Bauleitplanverfahrens sowie für Gutachten trägt der Vorhabenträger. Die Absicherung der anfallenden Kosten erfolgt durch einen noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrag gemäß § 12 BauGB. In diesem Zusammenhang wurde mit Einleitung des Verfahrens ergänzend eine Planungskostenvereinbarung nach § 11 BauGB geschlossen, mit der sich der Vorhabenträger zur Tragung der Planungskosten verpflichtete.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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90,9 kB
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