Beschlussvorlage - A 30/143/2013

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Die in der Anlage aufgeführten Straßen bzw. Straßenteile in den Stadtbezirken 03 (Schwanenberg), 04 (Matzerath) und 07 (Kückhoven)  wurden durch Ausbau erstmalig her- bzw. fertiggestellt. Sie sollen für den öffentlichen Verkehr freigegeben und somit gewidmet werden.

Bei den ebenfalls in der Anlage aufgeführten Straßen bzw. Straßenteile in den Stadtbezirken 01 (Erkelenz) und 06 (Katzem) konnte eine förmliche Widmung nach den Vorschriften des Straßen- und Wegegesetzes nicht festgestellt werden. Da aus planungsrechtlicher Sicht eine förmliche Widmung zweckmäßig ist, soll diese hiermit nachgeholt werden.

Die materiellen Voraussetzungen für die Widmungen gemäß § 6 Abs. 5 StrWG NW sind gegeben, da die Stadt Erkelenz Eigentümerin der Flächen ist.

Bei den zu widmenden Flächen handelt es sich um Gemeindestraßen, da sie vorwiegend dem Verkehr und der Erschließung innerhalb des Gemeindegebietes dienen.

Zur genaueren Darstellung der betroffenen Flächen sind diese in beiliegenden Planauszügen rot bzw. schattiert dargestellt.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Die Straßen bzw. Straßenteile in den Stadtbezirken 01 (Erkelenz), 03 (Schwanenberg), 04 (Matzerath), 06 (Katzem) und 07 (Kückhoven), die aus der Niederschrift beigefügten Aufstellung nebst Plänen zu ersehen sind, werden für den öffentlichen Verkehr gewidmet.“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

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Anlagen

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