Beschlussvorlage - A 20/248/2012

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Jahr 2013 wurde am 06.11.2012 vom Kämmerer aufgestellt und am gleichen Tage vom Bürgermeister ohne Änderung bestätigt. Dem Rat der Stadt wurde der Entwurf mit Schreiben vom 12.11.2012 am 14.11.2012 zugeleitet. Alle Ratsmitglieder haben Ausfertigungen des Etatentwurfes erhalten.

 

Weiterhin erhielten Ausfertigungen des Entwurfes oder eine entsprechende Mitteilung:

a)              die Industrie- und Handelskammer,

b)              die Handwerkskammer,

c)              die Landwirtschaftskammer Rheinland, Kreisstelle Heinsberg,

d)              das Forstamt Eschweiler,

e)              die örtliche Presse und der Lokalfunk.

 

Die öffentliche Bekanntmachung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2013 erfolgte im Amtsblatt Nr. 25/2012 am 15.11.2012. Hiernach wurde der Entwurf der Haushaltssatzung während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme im Rathaus, Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften, verfügbar gehalten. Gemäß § 80 (3) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen konnten Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Erkelenz in der Zeit vom 16. November 2012 - 30. November 2012 während der Besuchszeiten im Rathaus Erkelenz, Johannismarkt 17, Zimmer 249, Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung erheben. Die Industrie- und Handelskammer Aachen hat zum Entwurf der Haushaltssatzung 2013 mit Schreiben vom 27.11.2012 Stellung genommen, auf die den Fraktionen vorliegende Stellungnahme wird insoweit verwiesen. Die Ausführungen der IHK sind nicht als konkrete Einwendungen anzusehen.

 

Es wird hiermit festgestellt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für das Zustandekommen der Haushaltssatzung nebst Anlagen vorliegen bzw. beachtet worden sind.

 

Erläuterungen zum Entwurf:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2013 schließt im Ergebnisplan mit einem Jahresergebnis von

ab.

 

.

--1.732.000

Zum Ausgleich wird die Ausgleichsrücklage in dieser Höhe verringert.

 

Der Gesamtfinanzplan 2013 führt zu einer Änderung des Bestandes der liquiden Mittel von

 

-   - 177.936 €.

 

Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Kredite für Investitionen beträgt

 

 

1.450.000.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt

3.564.000 €.

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung soll 12.000.000 € betragen.

 

Die Steuersätze wurden wie folgt festgesetzt:

 

Grundsteuer A    240 v.H.

 

 

Grundsteuer B    420 v.H.

 

 

Gewerbesteuer   420 v.H.

 

 

Dem Haushaltsplan sind als Anlagen neben dem Vorbericht beigefügt:

 

Anlagen

1

-

Stellenplan

 

 

 

2

-

Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen

 

3

-

Zuwendungen an Fraktionen, Gruppen und einzelne Ratsmitglieder

 

4

-

Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten

 

5

-

Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals bei Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplanes gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 7 GemHVO

 

6

-

Wirtschaftsplan (Erfolgs- und Vermögensplan), Finanzplanung für die Wirtschaftsjahre 2012 - 2016 sowie Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) und Lagebericht des Städt. Abwasserbetriebes - Wirtschaftsjahr 2011 -

 

7

-

a)

Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht incl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung) der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG - Geschäftsjahr 2011 -

 

 

 

b)

Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht incl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung) der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH - Geschäftsjahr 2011 -

 

 

 

c)

 

Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) des Bäderbetriebes der Stadt Erkelenz - Geschäftsjahr 2011 -

 

 

 

d)

Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechung und Anlagenspiegel) des Verkehrsbetriebes - Betrieb gewerblicher Art - Geschäftsjahr 2011 -

 

 

 

e)

Jahresabschluss Stadt Erkelenz „BgA Anteile an Personengesellschaften“, Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) - Geschäftsjahr 2011 -

 

 

 

f)

Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht incl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung) der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz - Geschäftsjahr 2011 -

 

8    -     Entwurf der Bilanz zum 31.12.2011

 

Die fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung ist in den Haushaltsplan einbezogen worden. Auch mittelfristig kann der Gesamtergebnisplan nur durch eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Auf Grund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW  S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, wird nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraus­­sichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit

Gesamtbetrag der Erträge auf

88.915.469 EUR

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

90.647.469 EUR

im Finanzplan mit

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

82.798.957 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

81.523.893 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf

12.085.911 EUR

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf

13.538.911 EUR

festgesetzt.

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

1.450.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

3.564.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 4

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf

1.732.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

12.000.000 EUR

festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

1.1

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

240 v.H.

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

420 v.H.

 

2.

Gewerbesteuer auf

420 v.H.

 

 

§ 7

Entfällt.

 

 

 

§ 8

 

Bildung von Budgets

 

Gemäß  § 21  Abs. 1  GemHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung folgende Budgets gebildet:

HV

1. Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen

2. Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

3. Aufwendungen für Energie (Strom, Gas, Öl, Wasser)

4. Aufwendungen für die Reinigung der Grundstücke und baulichen Anlagen

5.1              Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche

              mit Ausnahme:

              -               der unter Pkt. 1 - 4 aufgezählten Aufwendungen/Auszahlungen;

              -              der Produkte 11 01 00 und 13 05 00;

              -              solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungs-

                            vermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird;

              -              durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen.

              Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich

              zuge­ordneten Produktgruppen bzw. Produkte.

5.2              Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 11 01 00.

5.3              Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 13 05 00.

6.              Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge, aber ohne interne Leistungsbeziehungen               und mit Ausnahme der Konten bei den kostenrechnenden Einrichtungen.

7.              Alle internen Leistungsbeziehungen.

8.              

Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem  Vermögen unterhalb der Wertgrenze von 10.000 €. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers.

9.             

Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter Punkt 8 aufgeführten Auszahlungen sowie solcher Auszahlungen für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird. Die nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckten Auszahlungen dürfen zur Verstärkung des Budgets herangezogen werden. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der

Zustimmung des Stadtkämmerers.

 

§ 9

 

Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen

 

Die bei den einzelnen Investitionen angegebenen Verpflichtungsermächtigungen werden für

gegenseitig deckungsfähig erklärt. Es werden  die Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt:

 

 

Bezeichnung

 

 

G 01130001

 

Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden

 

B01180040

 

Geräteträger/Schlepper (Ersatz für HS-2461)

B01180048

 

Kleinlaster mit Kipper (Ersatz für HS-2473)

B01180054

 

Radlader (Ersatz für HS-2449)

H03030001

 

Umbau- und Erweiterung Erka-Halle-Anteil Europaschule

H03040005

 

Erweiterung Erka-Halle-Anteil Cusanus-Gymnasium

E12010026

 

Straßenerneuerung Brückstraße

E12016011

 

Kückhoven, Baugebiet An der Malter

E12017002

 

Venrath, St. Valentin (Himmelspfad)

G12010001

 

Erwerb und Verkauf von Straßenland

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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