Beschlussvorlage - A 20/246/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
9. Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 20 - Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Betriebsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
13.12.2012
| |||
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Erkelenz
|
Entscheidung
|
|
|
19.12.2012
|
Tatbestand
Tatbestand:
In der Ihnen als Anlage vorliegenden Gebührenkalkulation schlägt Ihnen die Betriebsleitung vor, die Gebühr für die Niederschlagswassergebühr von bisher 0,98 /m² zum 01.01.2013 auf 0,90 /m² befestigter Fläche zu senken sowie die Schmutzwassergebühr auf 1,91 /m³ bezogener Frischwassermenge in 2013 zu belassen.
Insgesamt erhöhen sich die auf Gebühren umzulegenden Kosten in 2013 um 119.371 gegenüber 2012. Diese Erhöhung ergibt sich aus erhöhten Kosten im Betriebsaufwand von 181.868 und verminderten Kosten im Finanzaufwand von 62.497 . Die erhöhten Kosten im Betriebsaufwand begründen sich insbesondere dadurch, dass im Rahmen der Lfd. Unterhaltung der Abwasserkanäle ab 2013 verstärkt Reparaturen im sogenannten Inlinerverfahren vorgenommen werden sollen. Hierfür wurden zusätzlich 100.000 veranschlagt. Der Bau- und Betriebsausschuss wurde über die Reparatur von Schäden im Rahmen von Inlinerverfahren in der Sitzung vom 24.03.2011 ausführlich informiert. Die restlichen ca. 82.000 Mehrkosten als auch die geringeren Kosten im Finanzaufwand von ca. 62.500 ergeben sich aufgrund von Veränderungen bei verschiedenen Finanzpositionen. Im Detail wird hierzu auf die beiliegende Gebührenkalkulation verwiesen.
Gebührenmindernd können sowohl bei der Schmutzwassergebühr als auch bei der Niederschlagswassergebühr Entnahmen aus den Gebührenausgleichsrücklagen von je 350.000 vorgenommen werden. Dadurch kann die Niederschlagswassergebühr auf 0,90 /m² befestigter Fläche gesenkt werden als auch die Schmutzwassergebühr auf 1,91 /m² bezogener Frischwassermenge belassen werden. Lediglich für die Kunden, bei denen die Reinigung des Abwassers von einem Dritten (z.B. Niersverband) vorgenommen wird, erhöhen sich die zu veranlagenden Gebührenanteile für den Transport des Schmutzwassers von bisher 0,37 /m³ auf 0,47 /m³ bezogener Frischwassermenge.
Insbesondere die Verkaufserlöse, die dadurch erzielt werden konnten, dass der Niersverband in 2012 drei Regenwasserreinigungsanlagen (Regenüberlaufbecken Keyenberg, Staukanal Kuckum/Unterwestrich und Staukanal Wockerath) gemäß § 54 Landeswassergesetz NRW vom Städtischen Abwasserbetrieb übernehmen musste, führen dazu, dass zum 31.12.2013 im Bereich der Gebührenausgleichsrücklage Niederschlagswasser mit einem Bestand von ca. 550.000 und im Bereich der Gebührenausgleichsrücklage Schmutzwasser mit einem Bestand von ca. 150.000 gerechnet wird. Diese Bestände werden gem. § 6 Abs. 2 KAG NRW in den Folgejahren ebenfalls gebührenmindernd aufgelöst.
Die Betriebsleitung bittet um Zustimmung zur beigefügten Satzungsänderung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
625,7 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
72,9 kB
|
