Beschlussvorlage - A 30/135/2012

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Der Rat hatte im vergangenen Jahr erstmals für den Altweiberdonnerstag 2012 ein Glasverbot mittels Allgemeinverfügung aussprechen lassen, um den Gefahren, die sich im Rahmen des Straßenkarnevals im Bereich des Johannismarktes aufgrund des unsachgemäßen Gebrauchs von Getränkeglasbehältnissen durch die dort Feiernden jährlich gezeigt hatten, entgegenzuwirken.

Die positiven Erkenntnisse der Verwaltung aus der Durchsetzung der Allgemeinverfügung sind Anlass, dem Rat vorzuschlagen, den Erlass einer entsprechenden Allgemeinverfügung auch für den Altweiberdonnerstag 2013 zu beschließen.

Die Verfügung soll wieder rechtzeitig öffentlich bekanntgemacht werden. Es ist zudem beabsichtigt, auch unmittelbar vor Altweiber in der Presse nochmal auf das verfügte Glasverbot hinzuweisen.

Zur praktischen Umsetzung des Glasverbotes (Errichtung von Absperrungen und/oder Durchführung von Zugangskontrollen an fünf Stellen etc.) wird auf die Verfahrensweise am diesjährigen Altweiberdonnerstag zurückgegriffen.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und den Rat):

„Dem Erlass eines Glasverbotes am Altweiberdonnerstag 2013 für den Bereich des Johannismarktes in Form einer Allgemeinverfügung, deren Entwurf dem Original der Niederschrift beigefügt ist, wird zugestimmt.“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten für ein gewerbliches Sicherheitsunternehmen (abhängig von der erforderlichen Personenzahl) etc. ca. 2.500,00 bis 3.500,00 Euro.

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Anlagen

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