Beschlussvorlage - A 61/239/2012
Grunddaten
- Betreff:
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2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. II "An St. Valentin", Erkelenz-Venrathhier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 61 - Planungsamt
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
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Vorberatung
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18.09.2012
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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19.09.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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Entscheidung
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26.09.2012
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Tatbestand
Tatbestand:
In seiner Sitzung am 31.01.2012 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf der 2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. II An St. Valentin, Erkelenz-Venrath, zugestimmt und beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Erkelenz-Keyenberg/Venrath zu beteiligen.
1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 10 vom 30.03.2012 bekannt gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 10.04.2012 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.
2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB
Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 13.04.2012 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.
Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen.
3. Beteiligung des Bezirksausschusses
Der Bezirksausschuss Erkelenz-Keyenberg/Venrath wurde mit Schreiben vom 13.04.2012 beteiligt.
Seitens des Bezirksausschusses Erkelenz-Keyenberg/Venrath wurden keine Stellungnahmen eingereicht.
4. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Nach Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 31.01.2012 wurde der Entwurf der 2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. II An St. Valentin, Erkelenz-Venrath, nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 16 vom 18.05.2012 in der Zeit vom 04.06.2012 bis 06.07.2012 öffentlich ausgelegt.
Während der öffentlichen Auslegung wurden weder von der Öffentlichkeit noch von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen.
Die 2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. II An St. Valentin, Erkelenz-Venrath, soll in dieser Sitzung als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.
Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.
Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. II An St. Valentin hat unmittelbar keine finanziellen Auswirkungen. Sollten nach Rechtskraft der Änderung hiervon betroffene Grundstücke im unbeplanten Innenbereich Erschließungsmaßnahmen erforderlich werden, so ist die Kostenträgerschaft über Erschließungsverträge zu regeln.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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435,1 kB
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