Beschlussvorlage - A 20/232/2012

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Gemäß § 15 Abs. 3 der Satzung der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung ist die Jahresrechnung dem Rat der Stadt Erkelenz unaufgefordert vorzulegen. Gemäß § 10 Abs. 3 d  der Stiftungssatzung ist die jeweilige Jahresrechnung durch das Kuratorium der Stiftung zu prüfen. Das Kuratorium hat in seiner Sitzung am 14. März 2012 nach Prüfung die Jahresrechnung 2011 festgestellt. Die Vermögensübersicht weist ein Vermögen per 31. Dezember 2011 von 1.606.244,55 EUR aus. Das Kuratorium  hat in der gleichen Sitzung der Geschäftsführung der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung vorbehaltlos Entlastung erteilt. Sie hat die Jahresrechnung mit Schreiben vom 22. März 2012 zugeleitet.

 

Bezüglich der Tätigkeit der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung im Jahre 2011 wird auf den durch die Geschäftsführung der Stiftung erstellten Tätigkeitsbericht vom 21. Februar 2012 hingewiesen, der der Vorlage als Anlage beigefügt ist. Der Rat der Stadt wird gebeten, von der Jahresrechnung der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung Kenntnis zu nehmen.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf:

„Die vom Kuratorium der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung in seiner Sitzung am 14. März 2012 geprüfte, festgestellte und am 22. März 2012 zugeleitete Jahresrechnung 2011 wird vom Rat zur Kenntnis genommen. Die Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2011 weist ein Vermögen in Höhe von 1.606.244,55 EUR aus. Eine Ausfertigung der Vermögensübersicht ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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