Beschlussvorlage - A 20/224/2012

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Die Stadt hat die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ zum 1.1.1990 aus dem Haushalt ausgesondert und in einen Quasi-Eigenbetrieb gemäß § 107 Abs. 2 GO NW umgegründet. Zuständig für die Abwasserbeseitigung ist seit diesem Zeitpunkt der Städt. Abwasserbetrieb Erkelenz. Gemäß § 21 EigVO ist für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen.

 

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 mit Bilanz- und Erfolgsrechnung wurde zwischenzeitlich aufgestellt und von der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Schleicher & Dr. jur. Robertz, Aachen, geprüft. Die Prüfer kommen hierbei zu dem Ergebnis, dass die Buchführung und der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Infolge dessen wurde vom Wirtschaftsprüfer ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Nunmehr ist die ordnungsgemäße Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat notwendig. Die Ausschussmitglieder haben eine Ausfertigung des Jahresabschlusses mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht erhalten.

 

Die Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung weisen einen Jahresüberschuss in Höhe von 2.298.751,31 Euro aus. Gegenüber dem geplanten Jahresüberschuss von 2.142.538,00 € entspricht dies einer Verbesserung um 156.213,31 €. Diese Verbesserung lässt sich wie folgt analysieren:

 

Der geplante Aufwand von 8.407.268,00 € wurde im Jahresergebnis mit 8.181.888,89 € festgestellt, was einer Verbesserung um 225.379,11 € entspricht. Die eingeplanten Erträge von 10.549.806,00 € wurden im Jahresabschluss mit 10.480.640,20 € festgestellt. Dies entspricht einer Verschlechterung von 69.165,80 €. Weitere Details zum Geschäftsverlauf können dem beiliegenden Lagebericht entnommen werden. Soweit darüber hinaus noch Informationen gewünscht werden, können diese von der Werkleitung gerne in der Sitzung gegeben werden.

 

Der Jahresüberschuss von 2.298.751,31 € soll an die Stadt ausgezahlt werden.

 

Die Werkleitung schlägt vor, die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung der Werkleitung zu beschließen.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

1.      Der Jahresabschluss des Städt. Abwasserbetriebes Erkelenz per 31. Dezember 2011, abschließend in Aktiva und Passiva mit 86.615.257,92 Euro, wird hiermit festgestellt.

2.      Die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011, abschließend mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 2.298.751,31 Euro, wird festgestellt. Der Jahresüberschuss ist an die Stadt Erkelenz auszuzahlen.

3.      Der Betriebsleitung wird aufgrund der Prüfungsbescheinigung der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Schleicher & Dr. jur. Robertz, Aachen, vom 12. April 2012 hiermit vorbehaltlos Entlastung erteilt.

 

Der Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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