Beschlussvorlage - A 30/130/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
A) Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung gemäß § 6 Ladenöffnungsgesetz über die Zulassung von vier verkaufsoffenen Sonntagen im Bereich der Kernstadt für das Jahr 2012 (A 30/129/2012)erweitert umB) Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung gemäß § 6 Ladenöffnungsgesetz über die Zulassung eines verkaufsoffenen Sonntages am 22.04.2012 für den Bereich der Gewerbestraße Süd
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 30 - Rechts- und Ordnungsamt
- Bearbeitung:
- Ulrike Hoeren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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Entscheidung
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08.02.2012
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Tatbestand
Tatbestand:
Zu A)
Der Gewerbering Erkelenz e.V. teilt in einem Schreiben (Mail vom 20.12.2011)
mit, für das Jahr 2012 im Bereich der Innenstadt die Durchführung folgender
Veranstaltungen zu planen:
06.05.2012 4. Fahrradfrühling
30.09.2012 Kulinarischer Treff (parallel zur EAA)
26. - 28.10.2012 Französischer Markt
02.12.2012 Nikolausmarkt
Der Gewerbering beantragt zuzulassen, dass Verkaufsstellen an den jeweiligen Sonntagen dieser Veranstaltungen im Bereich der Kernstadt geöffnet haben.
Zu B)
Die Werbe- und Verlagsgesellschaft mbH & Co.KG, Erkelenz hat mit Schreiben vom 25.01.2012 für die Interessengemeinschaft Gewerbegebiet Süd beantragt, anlässlich der Durchführung des 15. Gewerbefestes am 21./22.04.2012 im Bereich der Gewerbestraße Süd das Offenhalten der dortigen Verkaufsstellen am 22.04.2012 in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr zuzulassen.
Das Gewerbefest Süd findet alle zwei Jahre statt und hat sich bisher regelmäßig als großer Anziehungsmagnet erwiesen.
Der Antrag konnte nicht mehr für die Sitzung des Hauptausschusses am 01.02.2012 berücksichtigt werden und soll nun direkt im Rat beraten werden.
Das Ladenöffnungsgesetz (§ 6 LÖG NRW) ermächtigt die Stadt Erkelenz als örtliche Ordnungsbehörde, Ausnahmen vom grundsätzlichen, dem Schutz der Sonn- und Feiertage vor typischem werktäglichen Treiben dienenden Ladenöffnungsverbot durch Verordnungen zuzulassen, und zwar für jeweils einen bestimmten Bereich an maximal vier Sonntagen für die Dauer von jeweils bis zu fünf Stunden.
Trotz erteilter Ausnahmegenehmigung haben die an den verkaufsoffenen Sonntagen teilnehmenden Verkaufsstelleninhaber nachhaltig darauf zu achten, dass sie dem Arbeitsschutz ihrer Arbeitnehmer nach den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes genügen.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag des Gewerberinges Erkelenz e.V. vom 20.12.2011 sowie dem Antrag der Interessengemeinschaft Gewerbestraße Süd vom 25.01.2012 zu entsprechen und jeweils eine ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an den vier benannten Sonntagen in der Kernstadt bzw. an einem Sonntag im Bereich der Gewerbestraße Süd in der Form zu erlassen, wie sie als Entwürfe der Beschlussvorlage beigefügt sind.
Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f GO NRW ist der Rat für den Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung zuständig.
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf:
Zu A)
Die dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen am 06.05.2012, 30.09.2012, 28.10.2012 und 02.12.2012 im Bereich der Kernstadt der Stadt Erkelenz wird erlassen.
Zu B)
Die dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen am 22.04.2012 im Bereich der Gewerbestraße Süd wird erlassen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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