Beschlussvorlage - A 61/223/2012
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan Nr. 0220.1 "Baaler Weg", Erkelenz-Tenholthier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 61 - Planungsamt
- Bearbeitung:
- Anne Traichel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
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Vorberatung
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31.01.2012
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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01.02.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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Entscheidung
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08.02.2012
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Tatbestand
Tatbestand:
In seiner Sitzung am 07.12.2010 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0220.1 Baaler Weg, Erkelenz-Tenholt zugestimmt und beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Erkelenz-Granterath/Hetzerath zu beteiligen.
1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 12 vom 17.06.2011 bekannt gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 28.06.2011 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.
2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB
Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 28.06.2011 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.
Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen.
3. Beteiligung des Bezirksausschusses
Der Bezirksausschuss Erkelenz-Granterath/Hetzerath wurde mit Schreiben vom 28.06.2011 beteiligt.
Seitens des Bezirksausschusses wurden keine Stellungnahmen eingereicht.
4. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Nach Beschluss des Rates der Stadt Erkelenz vom 05.10.2011 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0220.1 Baaler Weg, Erkelenz-Tenholt nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 21 vom 21.10.2011 in der Zeit vom 31.10.2011 bis 02.12.2011 öffentlich ausgelegt.
Während der öffentlichen Auslegung wurden weder von der Öffentlichkeit noch von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen.
Der Bebauungsplan Nr. 0220.1 Baaler Weg, Erkelenz-Tenholt soll in dieser Sitzung als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.
Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.
Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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401,2 kB
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