Beschlussvorlage - A 61/218/2012
Grunddaten
- Betreff:
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9. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. III "Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath", Erkelenz-Kückhovenhier: Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 61 - Planungsamt
- Bearbeitung:
- Anne Traichel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
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Vorberatung
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31.01.2012
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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01.02.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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Entscheidung
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08.02.2012
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Tatbestand
Tatbestand:
In seiner Sitzung am 13.07.2011 hat der Rat der Stadt Erkelenz dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf der 9. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. III Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath, Erkelenz-Kückhoven zugestimmt und beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Erkelenz-Holzweiler/Immerath zu beteiligen.
1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 18 vom 16.09.2011 bekannt gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 27.09.2011 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.
2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB
Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 29.09.2011 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.
Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.
3. Beteiligung des Bezirksausschusses und des Bürgerbeirates
Der Bezirksausschuss Erkelenz-Holzweiler/Immerath und der Bürgerbeirat Immerath/Lützerath/Pesch wurden mit Schreiben vom 29.09.2011 beteiligt.
Seitens des Bezirksausschusses wurden keine Stellungnahmen eingereicht.
Der Bürgerbeirat teilte mit Mail vom 02.11.2011 mit, dass es keine Einwendungen hinsichtlich der Planänderungen gebe.
4. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Nach Beschluss des Rates der Stadt Erkelenz vom 13.07.2011 wurde der Entwurf der 9. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. III Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath, Erkelenz-Kückhoven nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 22 vom 18.11.2011 in der Zeit vom 28.11.2011 bis 30.12.2011 öffentlich ausgelegt.
Während der öffentlichen Auslegung wurden weder von der Öffentlichkeit noch von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen.
5. Planungsänderungen nach Offenlage
Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Betriebsumsiedlung geschaffen werden. Die Abstimmung des Bebauungsplanes auf die zwischenzeitlich erfolgte Grunderwerbseinigung im Rahmen der Umsiedlung sowie auf die betrieblichen Belange und konkreteren Betriebsplanungen erfordert eine Anpassung und Klarstellung der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen. Der Geltungsbereich der Änderung ist westlich um rd. 5 m zu vergrößern, in die Festsetzung des Sondergebietes ist die Zulässigkeit von Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zu definieren. Die Änderungen erfordern eine erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes.
In dieser Sitzung soll der Beschluss gefasst werden, die 9. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. III Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath, Erkelenz-Kückhoven gem. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.
Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
1. Die in der Beschlussvorlage unter Tatbestand 5. aufgeführten Entwurfsänderungen zum Entwurf der 9. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. III Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath, Erkelenz-Kückhoven werden beschlossen.
2. Der Entwurf der 9. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. III Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath, Erkelenz-Kückhoven ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse erneut auf die Dauer eines Monats gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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351,2 kB
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