Beschlussvorlage - A 20/208/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
8. Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 20 - Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Betriebsausschuss
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Vorberatung
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08.12.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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Entscheidung
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21.12.2011
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Tatbestand
Tatbestand:
In der Ihnen als Anlage vorliegenden Gebührenkalkulation schlägt Ihnen die Betriebsleitung vor, die Gebühr für die Niederschlagswassergebühr von bisher 1,07 /m² zum 01.01.2012 auf 0,98 /m² befestigter Fläche zu senken sowie die Schmutzwassergebühr auf 1,91 /m³ bezogener Frischwassermenge in 2012 zu belassen.
Insgesamt vermindern sich die auf Gebühren umzulegenden Kosten in 2012 um ca. 114.500 gegenüber 2011. Diese Verminderung ergibt sich aus verminderten Aufwendungen im Betriebsaufwand von ca. 46.800 sowie beim Finanzaufwand von ca. 67.700 . Sowohl beim Betriebsaufwand als auch beim Finanzaufwand verteilen sich die Kostenverminderungen auf verschiedene Finanzposten. Größtenteils handelt es sich dabei um Anpassungen an die aktuelle Kostenentwicklung im Jahre 2011.
Gebührenmindernd wirkt sich bei der Berechnung Schmutzwassergebühr aus, dass nach der Gebührennachkalkulation 2010 eine Gebührenrückstellung von ca. 764.000 festgestellt werden konnte. Diese soll in drei Schritten gebührenmindernd aufgelöst werden. Für 2012 werden daher zusätzliche Erträge von 416.800 gebührenmindernd eingeplant. Daraus resultierend wird vorgeschlagen, die Schmutzwassergebühr auf 1,91 /m³ bezogener Frischwassermenge in 2012 zu belassen. Für die Kunden, bei denen die Reinigung des Abwassers von einem Dritten (z.B. Niersverband) vorgenommen wird, verbleiben die zu veranlagende Gebührenanteile für den Transport des Schmutzwassers ebenfalls auf 0,37 /m³.
Bei der Niederschlagswassergebühr wurden in 2010 die befestigten Flächen neu ermittelt, von denen Niederschlagswasser in das Kanalnetz eingeleitet wird. Als Ergebnis kann festgestellt werden, dass dadurch ca. 700.000 m² mehr befestigte Flächen ermittelt werden konnten. Dies wirkt sich gebührenmindernd auf die Niederschlagswassergebühr in 2012 aus. Es wird daher vorgeschlagen diese von 1,07 /m² auf 0,98 /m² befestigter Fläche zu senken.
Soweit diesem Vorschlag gefolgt wird, können die bereits ohnehin schon landesweit sehr günstigen Abwasserbeseitigungsgebühren nochmals merklich reduziert werden.
Die Betriebsleitung bittet um Zustimmung zur beigefügten Satzungsänderung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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395,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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44 kB
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