Beschlussvorlage - A 20/204/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Dritte Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Erkelenz vom 20.12.2001
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 20 - Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Anne Traichel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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07.12.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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Entscheidung
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21.12.2011
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Tatbestand
Tatbestand:
Die Stadt Erkelenz erhebt Hundesteuer als örtliche Aufwandsteuer nach Maßgabe des Kommunalabgabengesetzes NRW und der örtlichen Hundesteuersatzung.
Im regionalen Städtevergleich sind die Hundesteuersätze der Stadt Erkelenz sehr niedrig. Dies wurde auch im Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt im Rahmen der überörtlichen Prüfung festgestellt und eine Erhöhung anheimgestellt. Die Hundesteuersätze wurden zum 01.01.1997 letztmalig erhöht und im Rahmen der Euro-Umstellung zum 01.01.2002 auf volle zehn Euro geglättet.
Da die Hundesteuer eine Lenkungssteuer ist, wird von der Verwaltung nachfolgende Anpassung der Hundesteuersätze auf das regionale Niveau vorgeschlagen.
Die Tabelle stellt die bisherigen Steuersätze den neuen Steuersätze gegenüber:
| Aktueller Hundesteuersatz | Steuersatz ab dem 01.01.2012 |
für einen Hund | 40,00 Euro | 56,00 Euro |
für zwei Hunde, je Hund | 70,00 Euro | 98,00 Euro |
für drei oder mehr Hunde, je Hund | 90,00 Euro | 126,00 Euro |
ein gefährlicher Hund oder ein Hund mit besonderem Gefährdungspotential gehalten wird |
320,00 Euro |
448,00 Euro |
zwei oder mehr gefährliche Hunde oder Hunde mit besonderem Gefährdungspotential gehalten werden, je Hund |
560,00 Euro |
784,00 Euro |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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43,5 kB
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