Beschlussvorlage - A 40/225/2011

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Tatbestand

Tatbestand:

Für das neue Sport- und Freizeitbad in Erkelenz ist eine Haus- und Badeordnung in Form einer Satzung zu erlassen.

 

Die Haus- und Badeordnung dient der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im Sport- und Familienbad.

 

Neben den Allgemeinen Bestimmungen zum Betrieb des Bades regelt sie die Öffnungszeiten und die Haftungsgrundsätze. Ferner sind in ihr die Regelungen zu den Eintrittspreisen festgehalten.

 

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erkennt der Badegast die Haus- und Badeordnung an. Sie ist für alle Badegäste verbindlich.

 

Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können abweichende Bestimmungen zugelassen werden.

 

Bei missbräuchlicher Nutzung, Beschädigungen und Verunreinigungen des Bades bietet die Haus- und Badeordnung eine Grundlage zur Haftung des Verursachers.

 

Die Haus- und Badeordnung soll für alle Besucher des Sport- und Familienbades einen angenehmen und sicheren Aufenthalt gewährleisten. Sie soll mit Eröffnung des neuen Bades, voraussichtlich zum 01.02.2012 in Kraft treten.

Reduzieren

Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und den Rat):

„Die als Anlage dem Original der Niederschrift beigefügte Haus- und Badeordnung wird hiermit erlassen.“

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Reduzieren

Anlagen

Loading...