Beschlussvorlage - A 10/589/2011

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Die FW-UWG-Fraktion hat mit Schreiben vom 17.07.2011 einen Vorschlag zur Besetzung des Bezirksausschusses Schwanenberg – nach Ausscheiden von SKB Axel Wilms – eingereicht. Gemäß § 58 Abs. 1 der Gemeindeordnung steht einer Fraktion die Möglichkeit offen, in einem Ausschuss, in dem sie nicht vertreten ist, ein Ratsmitglied oder einen sachkundigen Bürger, der dem Rat angehören kann, zu benennen. Die so durch den Rat zu bestellenden neuen Mitglieder wirken in den entsprechenden Ausschüssen mit beratender Stimme mit. Bei der Zusammensetzung und der Beschlussfähigkeit des Ausschusses werden sie nicht mitgezählt.

 

Zuständig für die Beschlussfassung über die o. a. Bestellung ist der Rat.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf:

„1. Hiermit wird folgende Änderung in der Ausschussbesetzung beschlossen:

 

Lfd. Nr.

Gremium

Änderung

01.

BZA Schwanenberg

SKB Olaf Kamp, Buscherbahn 31a, 41812 Erkelenz, wird zum beratenden Ausschussmitglied für die FW-UWG-Fraktion gem. § 58 Abs. 1 GO NRW bestellt.

 

Die Regelung zur Verhinderungsvertretung bleibt unberührt.“

 

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Finanz. Auswirkung

 

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