Beschlussvorlage - A 61/005/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. II/2 "Krankenhaus", Erkelenz-Mittehier: Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 61 - Planungsamt
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
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Vorberatung
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08.03.2005
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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09.03.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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Entscheidung
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06.04.2005
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Tatbestand
Tatbestand:
Nach erfolgter frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Bürger und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB, beschloss der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung in seiner Sitzung am 07.12.2004, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. II/2 „Krankenhaus“, Erkelenz-Mitte für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die öffentliche Auslegung erfolgte nach vorheriger
Bekanntmachung vom 10.12.2004 im Amtsblatt der Stadt Erkelenz Nr. 33 in der
Zeit vom 20.12.2004 bis 21.01.2005.
Da weder von der Öffentlichkeit noch von den Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange planungsrelevante Anregungen vorgetragen
wurden, kann der Bebauungsplan Nr. II/2 „Krankenhaus“,
Erkelenz-Mitte gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen werden.
Stadtmarketing/Lokale Agenda
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen.
Durch die Aufstellung der Satzung werden agendarelevante
Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung dieser
Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische
und sozialverträgliche Ausführung der Planung gewährleistet.
So sind Bauleitplanungen so zu gestalten, dass gemäß § 1
Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen,
wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung
gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt und eine dem
Wohl der Allgemeinheit dienende
sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Insbesondere sind die Belange des
Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege gemäß
§ 1 Abs. 6 Nr. 7. zu berücksichtigen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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137,7 kB
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