Beschlussvorlage - A 30/007/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Abfallentsorgung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 30 - Rechts- und Ordnungsamt
- Bearbeitung:
- Anne Traichel
- Beteiligt:
- Sozialamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umweltschutz und Soziales
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Vorberatung
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01.03.2005
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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09.03.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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Entscheidung
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06.04.2005
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Tatbestand
Tatbestand:
Die
Verträge mit der Firma Schönmackers über das Einsammeln und Befördern von
Abfällen im Stadtgebiet Erkelenz, die aus den 90er Jahren datieren, wurden zum
31.12.2005 gekündigt.
Diese
Leistungen müssen aufgrund der vergaberechtlichen Vorschriften europaweit
ausgeschrieben werden. Da eine erfolgreiche Ausschreibung im Bereich der
Abfallentsorgung besondere Marktkenntnisse voraussetzt, hat die Verwaltung das
Angebot der Dienstleistungs-GmbH des Städte- und Gemeindebundes, die Stadt bei
der Ausschreibung fachlich zu unterstützen, angenommen. Für die Ausschreibung
bis zur Zuschlagserteilung sind ungefähr 3 Monate angesetzt.
Parallel
zur Ausschreibung ist beabsichtigt, eine neue Abfallsatzung zu erstellen. Die
dazugehörige Abfallgebührensatzung soll nach Vorliegen der Gebührenkalkulation
unter anderem auf der Grundlage des Ausschreibungsergebnisses folgen.
Das
derzeitige Abfall- und Abfallgebührensystem nach reinem Einwohnermaßstab hat
sich in den vergangenen Jahren als nicht mehr praktikabel, aufwendig und nicht
ausreichend verursachergerecht erwiesen. Zudem bietet dieses System dem
Einzelnen gerade im Hinblick auf die bisherige und wieder anstehende
Verteuerung der Entsorgung des Restmülls zu wenig Anreiz und Möglichkeiten,
durch entsprechendes Sortierverhalten auf seine Müllgebühren Einfluss zu nehmen.
Grundlage
für die zukünftige Abfallentsorgung sollen folgende Eckpunkte sein:
1.
Einführung eines
strikt volumenbezogenen Maßstabs
Die Umstellung vom Personen- auf den reinen
Volumenmaßstab führt künftig zu einer Berechnung der Abfallgebühr nach
Gefäßvolumen; ein Wiegen der Behälter soll nicht erfolgen.
Hierzu sollen künftig Restmüllbehälter verschiedener
Größen bei grundsätzlich 14-tägiger Leerung bereitgestellt werden. Vorgesehen
sind Restmüllbehälter in den gängigen Größen 40, 60, 80, 120, 240, 770 und
1.100 Liter, so dass eine bedarfs- und verursachergerechtere Gebührenbelastung
erreicht werden kann.
Hierdurch darf kein Missverhältnis zwischen der
Anzahl der Nutzer und den entsprechenden Gefäßgrößen entstehen, so dass ein
Mindestvolumen pro Person festgesetzt werden muss.
Insbesondere aufgrund der Verpflichtung, Restmüll
künftig zu verbrennen statt zu deponieren, werden die reinen Entsorgungskosten
in diesem Bereich stark ansteigen. Hier erhält der Bürger die Möglichkeit,
seinen Abfall verstärkt zu trennen und durch ein kleineres Abfallgefäß seine
Kosten zu reduzieren.
2.
Verstärkung des
Angebotes von Biotonnen
Die Entsorgung von Bioabfall ist wesentlich
kostengünstiger als die Entsorgung des Restmülls. Aufgrund dessen soll dem
Bürger die Möglichkeit eröffnet werden, sein Restmüllvolumen durch die
Bereitstellung einer wahlweise zur Verfügung zu stellenden gebührenpflichtigen
Biotonne zu reduzieren.
Hierdurch besteht für den Einzelnen die Möglichkeit
durch intensivere Nutzung das teurere Restmüllvolumen zu reduzieren, indem
hierüber nunmehr unter anderem auch gekochte Speisereste pflanzlicher Herkunft
und eventuell auch tierischer Herkunft entsorgt werden können.
3.
Reduzierung der
Anzahl der Grünabfuhren unter Beibehaltung der Selbstanliefermöglichkeiten
Bisher war die Grünabfuhr mit neun Abfuhren jährlich
im Verhältnis zum gesamten Kreisgebiet überdurchschnittlich hoch und hat
entsprechend aufgrund des hohen Sammlungsaufwands einen hohen Anteil an Kosten
innerhalb des Gebührenhaushalts verursacht, welcher von allen
Gebührenpflichtigen zu tragen war.
Nunmehr sollen nur noch vier Grünabfuhren pro Jahr
durchgeführt werden, was den durchschnittlichen Abfuhren bei
anderen Kommunen im Kreis Heinsberg entspricht. Dadurch können die sehr
hohen Sammelkosten im Interesse der Erzielung einer akzeptablen Müllgebühr für
den Bürger reduziert werden.
Die bisherigen Anlieferungsmöglichkeiten bei
städtischen Einrichtungen bleiben unverändert und sollen verstärkt genutzt werden.
4.
Gestellung
kostenloser Windelsäcke in den ersten zwei Jahren nach Geburt
Bisher war jedes dritte und weitere Kind einer
Familie von der Abfallgebühr befreit. Aufgrund des künftigen Wegfalls der
personenbezogenen Gebühr soll für die bisherige Kinderermäßigung ein Ersatz
geschaffen werden, der junge Familien entlastet. Eine Möglichkeit stellt hier
der Windelsack dar, der bei Familien mit Kleinkindern eine Gebührenentlastung
bewirkt. Die Windelsäcke würden von der Verwaltung in noch festzulegendem
Umfang ausgehändigt.
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf:
„Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend den im Tatbestand genannten Eckpunkten eine neue Abfall- und Abfallgebührensatzung zu erarbeiten und diese als Grundlage für die europaweite Ausschreibung der Abfallentsorgung zu verwenden.
Dem Rat der Stadt Erkelenz sind in seiner Sitzung am 06.04.2005 die für die Ausschreibung der Abfallentsorgung dienenden Ausschreibungsunterlagen zur Beschlussfassung vorzulegen.“
