Beschlussvorlage - A 30/116/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung von Straßen im Stadtgebiet ErkelenzStadtbezirke: 01 (Erkelenz, 02 (Gerderath), 05 (Granterath), 08 (Venrath)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 30 - Rechts- und Ordnungsamt
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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23.03.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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Entscheidung
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30.03.2011
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Tatbestand
Tatbestand:
Die in der Anlage aufgeführten Straßen bzw. Straßenteile in den Stadtbezirken 01 (Erkelenz), 02 (Gerderath), 05 (Granterath) und 08 (Venrath) wurden durch Ausbau erstmalig her- bzw. fertiggestellt. Sie sollen für den öffentlichen Verkehr freigegeben und somit gewidmet werden.
Die materiellen Voraussetzungen für die Widmungen gemäß § 6 Abs. 5 StrWG NW sind gegeben, da die Stadt Erkelenz Eigentümerin der Flächen ist bzw. die Übereignung vertraglich sichergestellt ist und die Zustimmung der Eigentümer zur Widmung vorliegt.
Bei den zu widmenden Flächen handelt es sich um Gemeindestraßen, da sie vorwiegend dem Verkehr und der Erschließung innerhalb des Gemeindegebietes dienen.
Zur genaueren Darstellung der betroffenen Flächen sind diese in beiliegenden Planauszügen schattiert dargestellt.
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
Die Straßen bzw. Straßenteile in den Stadtbezirken 01 (Erkelenz), 02 (Gerderath), 05 (Granterath) und 08 (Venrath) die aus der Niederschrift beigefügten Aufstellung nebst Plänen zu ersehen sind, werden dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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16,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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