Beschlussvorlage - A 66/238/2011

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Die Ortslage Matzerath wurde in den 90er Jahren im Trennsystem kanalisiert. Für die Einleitung des Regenwassers in den Golkrather Graben sprach der Kreis Heinsberg am 27.5.1998 eine bis zum 31.12.2011 gültige Erlaubnis aus. Nach den Vorgaben des Runderlasses zu den Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennsystem vom 26.5.2004 ist die Einleitung in der bestehenden Form nicht mehr erlaubnisfähig. Das Regenwasser ist zu reinigen. Eine Überprüfung und Klassifizierung der angeschlossenen Flächen hat ergeben, dass der Einleitung ein Regenklärbecken mit 27 m3 Volumen vorzuschalten ist. Bei einsetzendem Regen wird zunächst dieses Becken mit dem ersten, verschmutzten Regenwasser gefüllt. Darüber hinaus anfallendes Wasser wird direkt in den Golkrather Graben eingeleitet. Die Beckenfüllung wird nach dem Regen zur Schmutzwasserpumpstation und weiter zur Abwasserreinigungsanlage gepumpt. Die erforderliche wasserrechtliche Genehmigung zum Bau und Betrieb dieses Beckens wurde bei der Unteren Wasserbehörde beantragt.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

"In Erkelenz-Matzerath soll ein neues Regenklärbecken entsprechend dem Plan mit der Zeichnungs.-Nr. 629.19.201 hergestellt werden. Die Verwaltung wird beauftragt die Arbeiten öffentlich auszuschreiben."

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten belaufen sich auf insgesamt ca. 100.000 €.

Die Mittel stehen bei Auftragssachkonto A 11020300 zur Verfügung.

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