Beschlussvorlage - A 10/385/2010

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Aufgrund der Novellierung des nordrhein-westfälischen Landesbeamtengesetzes ist eine redaktionelle Änderung der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz erforderlich.

Der Verweis „§ 25 a LBG NW“ in § 19 Abs. 2 der Hauptsatzung ist auf „§ 22 LBG NW“ zu ändern.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Die der Niederschrift beigefügte 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz wird hiermit erlassen.“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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