Beschlussvorlage - A 50/036/2010

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Mit Schreiben vom 25.08.2009 beantragt die Bürgerpartei, „der Rat möge beschließen dass künftig Kinder, deren Eltern/ Elternteile Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, (Hartz IV) oder Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten, bzw. ein Jahreseinkommen unter 24.000 Euro haben, kostenlosen Zugang zu Einrichtungen und städtischen Veranstaltungen zu gewähren ist, wie z.B. Schwimmbäder, Bücherei ect., Ferienspiele, Kindertheater, etc..“ 

 

Bereits jetzt gibt es ein ausgewogenes, nutzerfreundliches Gebührensystem für die Nutzung städtischer Einrichtungen und Veranstaltungen. Dies zum einen deshalb, weil die Gebührenerhebung in hohem Maße nicht kostendeckend orientiert ist. Zudem gibt es bei einzelnen Gebührenerhebungen soziale Staffelungen, wie z.B. im Schwimmbad. Vor diesem Hintergrund hält die Verwaltung es nicht für angezeigt, an der bisherigen, ausgewogenen Praxis etwas zu ändern.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

Der Antrag der Bürgerpartei vom 25.08.2009, der Rat möge beschließen, dass künftig Kinder, deren Eltern/ Elternteile Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (Hartz IV) oder Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten bzw. ein  Jahreseinkommen unter 24.000 Euro haben, kostenlosen Zugang zu Einrichtungen und städtischen Veranstaltungen erhalten, wird abgelehnt. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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