Beschlussvorlage - A 50/034/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung einer/es Seniorenbeauftragten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Sozialamt
- Bearbeitung:
- Anne Traichel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Senioren
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Entscheidung
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11.05.2010
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Tatbestand
Tatbestand:
In der
Verwaltung ist das Amt 50 – Sozialamt – für die Bearbeitung und
Betreuung der Seniorenangelegenheiten sachlich zuständig. Seit Bildung des
Seniorenausschusses im Jahre 1999 als kommunale Seniorenvertretung in der Stadt
Erkelenz und im nachfolgend gebildeten Runden Tisch mit seinen vier
Arbeitskreisen
-
ÖPNV und Verkehr
-
Soziales Engagement
-
Wohnen im Alter
-
Kultur in der Stadt
erfolgt
die konstruktive Zusammenarbeit, die Beratung und der Austausch von Meinungen
zwischen den Gremien und der Verwaltung. Auf dem so genannten „kurzen
Dienstweg“ trugen die Beteiligten, die Sprecher der Arbeitskreise des
Runden Tisches ihre Anregungen, Wünsche oder Beschwerden unmittelbar im
sachlich zuständigen Amt mit der Bitte um Prüfung und Erledigung, häufig auch
als Antrag formuliert, vor. Der Sachstand des jeweiligen Anliegens oder
Antrages wurde vom Amt 50 nicht verfolgt; auch dies erledigten die jeweiligen
Sprecher der Arbeitskreise persönlich.
Dieses
Verfahren sollte aus verwaltungsökonomischen Überlegungen gewählt werden und
hatte sich nach Einschätzung des Amtes 50 in der Vergangenheit auch bewährt.
Gleichwohl
ist bekannt, dass Initiativen seit einiger Zeit die Einrichtung einer
Koordinierungsstelle für Seniorenangelegenheiten bei der Verwaltung
eingerichtet sehen möchten. Vorbild für dieses Ziel könne die Stadt Arnsberg
sein; dort sei das Personal um zwei Mitarbeiter speziell für Aufgaben im
Bereich des bürgerschaftlichen Engagements verstärkt worden.
Damit
in Zukunft ein einheitliches Verfahren bei der Erledigung von Anfragen aus dem
Bereich der Seniorenangelegenheiten sichergestellt ist und zur Vermeidung
zusätzlicher Personal- und Sachkosten schlägt die Verwaltung vor, dem Leiter
des Sozialamtes und seinem Stellvertreter die Anlauf- und
Koordinierungsfunktion in Seniorenangelegenheiten zu übertragen.
Angelegenheiten,
die die Seniorenbereiche betreffen, sind sodann regelmäßig bei ihnen
einzureichen. Durch diese Regelung und Bündelung aller Anfragen aus der
Bürgerschaft und aus den Arbeitskreisen etc., die Seniorenangelegenheiten
betreffen, könnten künftig den Beteiligten Wege und Zeiten zum Aufsuchen des
zuständigen Fachamtes in der Verwaltung erspart bleiben. Die Beantwortung der
Anfragen erfolgt dann nach Beteiligung des jeweils zuständigen Fachamtes durch
das Amt 50.
Alle
Angelegenheiten zur Abwicklung von Sitzungen des Seniorenausschusses, des
Runden Tisches oder seiner Arbeitskreise verbleiben wie bisher im
Zuständigkeitsbereich des Amtes 50, weil sich dieses Verfahren durch gute
Zusammenarbeit und konstruktive verwaltungsmäßige Unterstützung ohnehin bewährt
hat.
