Beschlussvorlage - A 50/033/2010

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

In der Sitzung des Runden Tisches am 08.03.2010 wurde folgendes vorgetragen:

 

Der Arbeitskreis ÖPNV und Verkehr beantragt, die Stadtverwaltung Erkelenz soll dahin gehend tätig werden, dass im Eingangsbereich der Postbank/Postagentur in Erkelenz die lebensgefährliche „Kinderwagenrampe“ entfernt und durch einen normengerechten barrierefreien Zu- und Abgang ersetzt wird (ggf. in Eigeninitiative).

Es bestünden erhebliche Zweifel, ob die Treppe zur Poststelle den baurechtlichen Vorschriften des Landes NRW entspricht und sieht dringenden Handlungsbedarf.

 

Dazu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Der Umbau und die Erweiterung des Gebäudes Kölner Straße 14a ist im Jahre 1999 vom städtischen Bauaufsichtsamt genehmigt worden. Die Treppenanlage an sich entspricht in Steigung und Material den baurechtlichen Vorschriften.

 

Die angesprochene Rampe ist nur als Angebot und für Kinderwagen gedacht und nicht als behindertengerechter Zugang zu sehen.

 

Allerdings hat sich ein Erkelenzer Bürger mit Schreiben vom 11.03.2010 an das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW in Düsseldorf gewandt, so dass die Rechtsauffassung der Stadt Erkelenz derzeit ministeriell überprüft wird.

 

Die Entscheidung steht noch aus.

 

Sollte das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW zu einer anderen Rechtsauffassung gelangen, wird eine erneute Prüfung vorgenommen.

 

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Der Seniorenausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis“

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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