Beschlussvorlage - A 61/165/2010

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Der Planbereich des im Ortsteil Erkelenz-Houverath aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 0410.1 liegt am östlichen Ortsrand, nördlich der Straße In Houverath. Der Planbereich ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Das zu überplanende Gebiet  umfasst rd. 1ha, die derzeit landwirtschaftlich genutzt werden.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Bereitstellung von Wohnbaugrundstücken zur Wohnraumversorgung und örtlichen Entwicklung des Ortsteiles Houverath beabsichtigt. Hierzu ist im aufzustellenden Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB, entwickelt aus dem Flächennutzungsplan, ein Wohngebiet festzusetzen.

 

Die städtebauliche Konzeption sieht eine offene max. 1 bis 2 geschossige Bebauung mit Einzelhäusern entlang der Straße Am Loher Acker vor, so dass insgesamt ca. 14 Baugrundstücke mit Erschließung  voraussichtlich ab 2011 zur Verfügung stehen.

Zur Entwicklung des Baugebietes hat die Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz einen Vertrag zur Übertragung eines ca. hälftigen Grundstückanteiles sowie der Tragung der Entwicklungskosten des Baugebietes mit den Eigentümern abgeschlossen.

In der Sitzung soll der Bebauungsplanentwurf vorgestellt, der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 0410.1 „Am Loher Acker“ gefasst und die Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahren beschlossen werden.

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für einen allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„1.       Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0410.1 „Am Loher Acker“, Erkelenz-Houverath wird beschlossen.

2.                 Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0410.1 „Am Loher Acker“, Erkelenz-Houverath ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sons­tigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Golkrath ist zu beteiligen.“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung wird durch einen städtebaulichen Vertrag mit der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft gesichert.

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