Beschlussvorlage - A 10/094/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass einer Ehrenordnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Personalamt
- Bearbeitung:
- Anne Traichel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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09.03.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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Entscheidung
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06.04.2005
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Tatbestand
Tatbestand:
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 08.12.2004 einstimmig der Verwaltung den Auftrag erteilt, bis zur nächsten Sitzungsrunde von Hauptausschuss und Stadtrat eine Ehrenordnung gemäß § 43 (3) GO NW zu erarbeiten und zur Beratung vorzulegen.
Zwischenzeitlich hat der Landtag mit Datum vom 16.12.2004 das Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Einrichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz – KorruptionsbG) beschlossen. Dieses Gesetz tritt am 01.03.2005 in Kraft und am 28.02.2009 außer Kraft.
Dieses neue Gesetz gilt grundsätzlich u.a. auch für die Mitglieder in den Organen und Ausschüssen der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie für die sachkundigen Bürgerinnen und sachkundigen Bürger gem. § 58 (3) der GO NW. Im § 17 dieser neuen Vorschrift befindet sich der Katalog der zur Auskunft verpflichtenden Tatbestände.
Auf der Basis dieser neuen Vorschrift, des § 43 (3) der GO NW und unter Berücksichtigung der bisherigen Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen hat die Verwaltung den Entwurf einer Satzung nach den neuesten gesetzlichen Bestimmungen erarbeitet.
Ganz besonders wird auf § 17 Satz 2 KorruptionsbG NW hingewiesen, wonach die Angaben jährlich in geeigneter Form zu veröffentlichen sind (obligatorische Vorschrift).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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23,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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29,5 kB
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