Beschlussvorlage - A 10/146/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung der Bezirksausschüsse
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Personalamt
- Bearbeitung:
- Anne Traichel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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Entscheidung
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16.12.2009
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Tatbestand
Tatbestand:
Gemäß § 11 der aktuellen Hauptsatzung der Stadt Erkelenz sind die dort näher festgelegten Bezirksausschüsse (BZA) zu bilden. Die Hauptsatzung legt hierbei feste Relationen zwischen der jeweiligen Anzahl der Ratsmitglieder und der jeweiligen Anzahl der sachkundigen Bürger/innen fest.
Die vom Rat vorzunehmende konkrete Besetzung der BZA steht im Spannungsfeld des § 39 Abs. 4 Nr. 1 GO NRW („Bei der Bestellung der Mitglieder durch den Rat ist das bei der Wahl des Rates im jeweiligen Gemeindebezirk erzielte Stimmenverhältnis zugrunde zu legen.“) und des § 50 Abs. 3 GO NRW (Verhältniswahl/Hare-Niemeyer). Hierbei stellt der § 39 die Spezialvorschrift dar, die nur hinsichtlich des Verfahrens (hier: hinsichtlich des mathematischen Berechnungsverfahrens) vom § 50 (hier: Verfahren nach Hare-Niemeyer) konkretisiert wird.
Da es allerdings mehrere vom Innenministerium geprüfte und als juristisch und mathematisch gleichwertige anerkannte Berechnungsmodi bei der Umsetzung der Berechnung nach Hare-Niemeyer gibt, hat der Rat sich im Vorfeld für eine dieser Methoden zu entscheiden. Die Berechnungsmethoden und ihre Ergebnisse wurden dem Rat in der INFO-Runde am 16. November 2009 vorgestellt. Darüber hinaus erhielten die Fraktionen und die fraktions- und gruppenlosen Ratsmitglieder in schriftlicher Form eine Beispielrechnung. Schließlich wurde den Fraktionen in der INFO-Runde eine „Übersicht zu den Besetzungen der vd. BZA nach den vd. Berechnungsmethoden“ ausgehändigt mit der Bitte, sich für eine der in Rede stehenden Methoden zu entscheiden und dann der Verwaltung entsprechende Besetzungsvorschläge hereinzureichen.
Selbstverständlich besteht im Rahmen der konkreten Besetzungsvorschläge die Möglichkeit, dass Gruppierungen bzw. Fraktionen sich bilateral über den Austausch einzelner Positionen verständigen.
Nach der Entscheidung über die zugrunde zu legende Berechnungsmethode findet keine Wahl nach § 50 Abs. 3 GO NRW statt, da § 39 GO NRW vorrangig zu beachten ist (sh.oben). Eine solche Wahl würde niemals zu Ergebnissen führen können, so wie sie die Kommunalwahl für die einzelnen Stadtbezirke vorgegeben hat.
Der Vorlage sind Blankolisten für die einzelnen BZA beigefügt, und zwar für die verschiedenen Berechnungsmethoden (weil bislang von Seiten der Politik noch nicht der Verwaltung signalisiert ist, welche Methode mehrheitsfähig ist).
Die Gruppierungen und Fraktionen werden gebeten, beim Ausfüllen der Listen nicht nur die Namen der Vorgeschlagenen einzutragen, sondern auch deren aktuelle Anschriften und – wenn möglich – das Geburtsdatum, damit die vorgeschlagenen Personen eindeutig benannt und deren Mandatsfähigkeit von der Verwaltung im Vorfeld überprüft werden kann.
Im Rat vertretene Fraktionen, die in einem bestimmten BZA nicht mit einem ordentlichen Mitglied vertreten sind, können selbstverständlich – wie dies bisher bereits der Fall war – in diesen konkreten BZA ein beratendes Ausschussmitglied gemäß § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW entsenden. Die Bestellung dieser beratenden Ausschussmitglieder hat durch Wahlbeschluss des Rates zu erfolgen, so wie der Rat für die Wahlbeschlüsse über die Bestellung der ordentlichen Mitglieder zuständig ist.
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf:
„1. Der Rat der Stadt Erkelenz entscheidet sich hinsichtlich der Berechnung der den einzelnen Gruppierungen zufallenden Bezirksausschusssitze für die Methode 1 - 2 - 3 1(Sh. beigefügte „Übersicht zu den Besetzungen der vd. BZA nach den vd. Berechnungsmethoden“!).
2. Die Bezirksausschüsse werden – wie in den beigefügten Besetzungslisten festgehalten – besetzt.“
Anlagen
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