Beschlussvorlage - A 61/162/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/5 A "Amtsgericht", Erkelenz-Mittehier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 61 - Planungsamt
- Bearbeitung:
- Anne Traichel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
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Vorberatung
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08.12.2009
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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09.12.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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Entscheidung
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16.12.2009
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Tatbestand
Tatbestand:
In seiner Sitzung am 08.09.2009 hat der Ausschuss
für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Stadt Erkelenz die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf der gemäß § 13 a
Abs. 2 Nr. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführenden 1. Änderung und
Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/5 A „Amtsgericht“,
Erkelenz-Mitte beschlossen.
1. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 15.10.2009 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.
Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.
2. Beteiligung des Bezirksausschusses
Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 15.10.2009 beteiligt.
Seitens des Bezirksausschusses Erkelenz-Mitte wurden keine Stellungnahmen eingereicht.
3. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Nach Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 08.09.2009 wurde der Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/5 A „Amtsgericht“, Erkelenz-Mitte nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 21 vom 09.10.2009 in der Zeit vom 19.10.2009 bis 20.11.2009 öffentlich ausgelegt.
Während der öffentlichen Auslegung wurden weder von der Öffentlichkeit noch von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen.
Umweltverträglichkeitsprüfung
Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht Nach § 2 a BauGB und von der Abgabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.
Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/5 A „Amtsgericht“, Erkelenz-Mitte soll in dieser Sitzung als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.
Aspekte
Stadtmarketing/Lokale Agenda 21
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.
Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.
