Beschlussvorlage - III/034/2009

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Mit Datum vom 24.09.2009, eingegangen am 07.10.2009, ist die Stadt Erkelenz im Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) für den Neubau der Bundesstraße 221 (B 221n) - Ortsumgehung Wassenberg -  auf dem Gebiet der Städte Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg und Wegberg im Kreis Heinsberg im Zusammenhang mit dem von der Bezirksregierung Köln durchgeführten Anhörungsverfahren zur Stellungnahme aufgefordert worden.

 

Das Thema B 221 n ist in den letzten Jahren schon mehrfach im STAWI, Hauptausschuss und Rat der Stadt Erkelenz beraten worden, zuletzt am 22.09.2004 im Zusammenhang mit dem durchgeführten Linienbestimmungsverfahren. Darüber hinaus hat sich der Bezirksausschuss Gerderath in den vergangenen Jahren immer wieder mit dem Thema auseinandergesetzt.

 

Im Jahre 2004 hat der Rat der Stadt Erkelenz im Zusammenhang mit dem Linienbestimmungsverfahren als Stellungnahme der Stadt Erkelenz folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Rat der Stadt Erkelenz begrüßt ausdrücklich den Bau der B 221 n als Nord-Süd-Verbindung in unserer Region und besonders als Ortsumgehung der Stadt Wassenberg zur Entlastung der betroffenen Bürger.

Die in 2003 vorgenommene Linienverschiebung in Richtung Eckartshof wird vom Rat der Stadt Erkelenz nachdrücklich abgelehnt.“

 

Im Rahmen der anschließenden Erörterung ist die Stellungnahme der Stadt Erkelenz abgewogen worden. Dem Beschluss wurde nicht gefolgt.

 

Der im jetzigen Planfeststellungsverfahren vorgelegte Entwurf beinhaltet, neben einem planerisch deutlich verbessertem Kreuzungspunkt der geplanten Straße mit der L 19, die Beibehaltung der alten Trassenführung und sogar den Wegfall einer vorher geplanten 2. Brücke im Bereich Vossem/Myhl.

 

Der Bezirksausschuss Gerderath hat sich in seiner  12. Sitzung am 08.10.2009 nochmals intensiv mit der vorgelegten Planung beschäftigt und folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Bezirksausschuss Gerderath fordert nach wie vor den Bau von zwei Brücken. Einmal am Weidbruchsweg und einmal an der Gemeindestraße Vossem/Myhlerfeld.

Der Bezirksausschuss Gerderath fordert weiterhin, die Beibehaltung der 1998 festgelegten Linienführung und die Tiefenlage für das kurze Teilstück, das noch niveaugleich bzw. leicht über Niveau geplant ist.“

 

Eine ausführliche Begründung des Beschlusses durch den Bezirksausschuss ist  im Ratsinformationssystem ALLRIS hinterlegt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Beschluss des Bezirksausschusses Gerderath zu folgen und folgende Stellungnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens seitens der Stadt Erkelenz abzugeben:

 

Die Stadt Erkelenz fordert nach wie vor den Bau von zwei Brücken. Einmal am Weidbruchsweg und einmal an der Gemeindestraße Vossem/Myhlerfeld.

Darüber hinaus wird an der 1998 festgelegten Linienführung und an der Forderung nach einer Tiefenlage für das kurze Teilstück, das noch niveaugleich bzw. leicht über Niveau geplant ist, festgehalten.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

„Die Stadt Erkelenz gibt im Rahmen des Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) für den Neubau der Bundesstraße 221 (B 221n) - Ortsumgehung Wassenberg -  auf dem Gebiet der Städte Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg und Wegberg im Kreis Heinsberg im Zusammenhang mit dem von der Bezirksregierung Köln durchgeführten Anhörungsverfahren folgende Stellungnahme ab:

 

Die Stadt Erkelenz fordert nach wie vor den Bau von zwei Brücken. Einmal am Weidbruchsweg und einmal an der Gemeindestraße Vossem/Myhlerfeld.

Darüber hinaus wird an der 1998 festgelegten Linienführung und an der Forderung nach einer Tiefenlage für das kurze Teilstück, das noch niveaugleich bzw. leicht über Niveau geplant ist, festgehalten.“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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