Beschlussvorlage - A 10/127/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung von Schriftführern für den Hauptausschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Personalamt
- Bearbeitung:
- Anne Traichel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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18.11.2009
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Tatbestand
Tatbestand:
Gemäß § 58 Absatz 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist über die von den Ausschüssen gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen.
Da nach § 58 Absatz 2 Satz 1 GO NRW auf die Ausschussmitglieder und das Verfahren in den Ausschüssen grundsätzlich die für den Rat geltenden Vorschriften Anwendung finden, ist auch § 52 Absatz 1 Satz 2 GO NRW zu beachten, wonach die Niederschrift vom Vorsitzenden und von einem vom Rat, im Falle des Hauptausschusses somit also von einem durch den Hauptausschuss in eigener Zuständigkeit, zu bestellenden Schriftführer/Schriftführerin zu unterzeichnen ist.
Es werden als Schriftführerin respektive Schriftführer vorgeschlagen:
1. Verwaltungsangestellte Ulrike Hoeren
2. Sachgebietsleiter Hans Bongartz
3. Hauptamtsleiter Heinz-Josef Lenzen
